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Verfahrensgebühr Nr. 3100VV

Verfasst: 26.04.2010, 15:05
von QuietscheEntchen
Erstmal Hallo an alle :D

Ich brauche mal wieder eure Hilfe. Ich soll abrechnen... Und zwar wurde nur die Vertretung angezeigt und die Frist verlängert. Nehme ich dann trotzdem eine 1,3 Verfahrensgebühr oder nur eine 0,8 da ja kein das Verfahren einleitender Antrag gestellt wurde bzw. Stellung o.ä. genommen wurde.

und wenn ich nur die 0,8 Gebühr nehme, dann rechne ich die Geschäftsgebühr aber trotzdem mit 0,65 an!?

Ich danke euch jetzt schon für eure Mühe.

Liebe Grüße

Re: Verfahrensgebühr Nr. 3100VV

Verfasst: 26.04.2010, 15:08
von Liesel
Wenn Vertretung angezeigt wurde bei Gericht, kannst du die 1,3 nach 3100 VV RVG abrechnen, ggf. unter hälftiger Anrechnung der GG.

Re: Verfahrensgebühr Nr. 3100VV

Verfasst: 26.04.2010, 15:12
von gkutes
mMn rechtfertigt die Vertretungsanzeige noch keine 3100

Re: Verfahrensgebühr Nr. 3100VV

Verfasst: 26.04.2010, 15:14
von lady_lydili
Habt ihr mit der Verteidigungsanzeige auch schon nen (kleinen) Antrag gestellt?

Re: Verfahrensgebühr Nr. 3100VV

Verfasst: 26.04.2010, 15:20
von nephele
In meinem Kommentar steht, dass die VG bereits dann entsteht, wenn der RA irgendeine Geschäftstätigkeit für das Verfahren ausübt, die nicht gegenüber dem Gericht erfolgen muss.

Wenn es dafür bereits die VG gibt, entsteht sie doch erst recht, wenn man nur die Vertretung beim Gericht anzeigt. So würde ich das jetzt auslegen.

Re: Verfahrensgebühr Nr. 3100VV

Verfasst: 26.04.2010, 15:22
von QuietscheEntchen
indirekt... wir haben nur eine Fristverlängerung beantragt.
also doch 1,3 oder?

Re: Verfahrensgebühr Nr. 3100VV

Verfasst: 26.04.2010, 15:23
von Lizzy
Also wir rechnen nach ner Verteidigungsanzeige ganz normal die 3100 Verfahrensgebühr ab. . . Hab ich auch irgendwie noch nie anders gehört :?

Re: Verfahrensgebühr Nr. 3100VV

Verfasst: 26.04.2010, 15:26
von lady_lydili
ja, wir rechnen auch die 1,3 ab...aber es ist strittig. da ja noch keine sachanträge gestellt wurden... :shock:

Re: Verfahrensgebühr Nr. 3100VV

Verfasst: 26.04.2010, 15:28
von QuietscheEntchen
na das eine VG 3100 anfällt ist ja eindeutig klar. ich bin mir nur nicht sicher in welcher Höhe. 1,3 oder 0,8!?

Re: Verfahrensgebühr Nr. 3100VV

Verfasst: 26.04.2010, 15:34
von Liesel
QuietscheEntchen hat geschrieben:na das eine VG 3100 anfällt ist ja eindeutig klar. ich bin mir nur nicht sicher in welcher Höhe. 1,3 oder 0,8!?
Eine 3100 kann nur in Höhe von 1,3 entstehen. Die 0,8 ist doch die 3101.