Azubis, Überstunden und Berufsschule

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steito
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#1

16.04.2010, 22:01

Guten Abend,

nach vielen Diskussionen, unzähliger Internetrecherche und damit eingehender Verwirrung wende ich mich nun an euch, um endlich etwas Licht ins Dunkel bringen zu können:

Ein volljähriger Azubi mit 8 Stunden täglicher Ausbildungszeit lt. Berufsausbildungsvertrag und 24 Werktagen Urlaub (die vermutlich ausdrücken, dass er eine 6-Tage-Woche haben soll) besucht mittwochs und freitags die Berufsschule. Die Arbeitszeitverteilung gestaltet sich wie folgt:

Montag: 08:00 - 17:00 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Mittwoch: 08:20 - 14:00 Uhr Schule, 14:30 - 17:00 Uhr Ausbildungszeit
Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Freitag: 08:20 - 15:00 Uhr Schule

Nach meiner Berechnung kommt er somit auf eine Arbeitszeit von insgesamt 40 Stunden.

1. Ist die Berechnung der Wochenarbeitszeit korrekt?
2. Wird die Ausbildungszeit in der Schule wie hier berechnet oder gibt es vielleicht eine andere Berechnung?
3. Kann sich der Auszubildende verweigern, wenn er montags bis donnerstags länger als 17:00 Uhr machen soll? Was
würde ihm ggf. passieren, wenn er das durchzieht?

SteiTo
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sunshine24
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#2

16.04.2010, 23:08

Ob das rein rechnerisch so ok ist, weiß ich nicht.

Ich musste in meiner Ausbildung nach dem kurzen Schultag immer noch in die Kanzlei, nach dem langen Tag manchmal - je nachdem, ob noch ne Frist offen war. Ich muss dazu sagen, dass ich so gut wie immer die Einzige im Rechtsanwaltsbereich war und nur ne Kollegin im Notariat halbtags gearbeitet hatte. Die Kolleginnen im RA-Bereich haben ständig gewechselt, so dass wie gesagt, nicht so oft eine weitere Kraft neben mir da war. Ich war in meiner Ausbildung schon volljährig.

Dass ich nach der Berufsschule noch arbeiten musste, hat mich immer voll abgenervt, weil alle anderen Mitschüler nach Hause gehen durfte. Aber bei mir war eh in der Ausbildung alles anders. Ich war auch zu unchristlichen Zeiten noch im Büro - mein Rekord war ein Montag, an dem ich bis um 16.00 Uhr Schule hatte und danach noch in die Kanzlei musste und zu Hause war ich um 1.30 Uhr nachts - ungelogen!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Ciara
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#3

16.04.2010, 23:17

Wenn man Volljährig ist, hat man nunmal leider keinen Anspruch auf einen freien Nachmittag nach der Schule.

Ich musste in der ersten Kanzlei auch nach der Schule (hatte immer bis 12:45) arbeiten. In der zweiten Kanzlei hatte ich einen Nachmittag frei.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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#4

17.04.2010, 12:07

also ich denke wenn der Azubi Freitags nochmal arbeiten kommen soll kann man leider nichts machen...
an den übrigen Tagen, sprich nach 17:00 Uhr find ichs nicht okay.
Aber es ist halt auch ne Frage wie weit die Schule und die Arbeitsstelle außeinander liegen.
Bei mir z.B. sind es 40 km. Da würde es ja keinen/ kaum Sinn machen nach oder vor der Schule nochmal anzutanzen. Andererseits habe ich wiederum auch ne Mittagspause von einer Stunde...

Fazit: Also wenn man ab und an mal länger kommen soll, also nicht mehr wie 2-3 mal im Monat würd ichs durchziehen. Wenns öfter vorkommt würd ich das Thema mal auf der Arbeit ansprechen!
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Lena
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#5

17.04.2010, 17:51

:suche Thema hatten wir schon öfters. Auch mit Links wo man draus entnehmen kann wie es rechtlich richtig ist!
Liebe Grüße
Lena

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Ernie

#6

17.04.2010, 17:56

Und hier kannst Du auch etwas nachlesen:

http://www.bochum.ihk.de/linebreak4/mod ... zeiten.pdf" target="blank
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#7

18.04.2010, 17:13

Also ich musste nach der Schule nicht noch auf Arbeit. Allerdings war meine Arbeitszeit auch länger. Montag - Donnerstag war sie (und ist sie immer noch) 08.00 Uhr - 18.00 Uhr. Und Freitags 08.00 Uhr - 14.00 Uhr (jeweils mit 30 Minuten Pause).
Allerdings muss ich dazu sagen, dass meine Berufsschule in Dessau war und meine Kanzlei in Wittenberg (ich hätte also höchstens noch 1 Stund arbeiten gehen können - das haben meine Chefs dann dankend abgelehnt.)

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#8

21.04.2010, 11:47

Ich muss leider auch an beiden Schultagen noch arbeiten. Sprich Mittwochs hab ich von 8-13Uhr Schule, dann 14-17:30Uhr arbeiten. Sowie Donnerstags 08:30-12:00 Uhr, Schule 13-17:30Uhr. Ich bin so ziemlich die einzige die an beiden Schultagen noch arbeiten muss.....aber da musste ich halt durch (habs ja nun bald geschafft:)).
Liebe Grüße, Suse.
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#9

28.04.2010, 18:46

Wenn mein Azubi auch nur bis 12/13 Uhr Schule hat, würd ich auch verlangen, dass er noch zur Arbeit kommt.^^

Schule bis 15 Uhr ist da noch was anderes. Da lohnt es sich in den meisten fällen wirklich nicht noch für höchstens 2 Stunden zur Arbeit zu kommen.
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Sandra86
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#10

12.05.2010, 15:24

Also ich musste auch immer nach der Schule arbeiten - egal ob ich bis 12 Uhr oder bis 15 Uhr in der Schule war. Ich hatte leider den "Vorteil", dass sich meine Berufsschule direkt neben der Kanzlei befand.... also war ich in 5min drüben. Die Mittagspause war dann das "rüber" laufen... Ehrlich gesagt... kommt es doch auf den Azubi an... ich hätte mir so sehr gewünscht mal frei zu haben nach der schule um auch ein bisschen mal Azubi sein zu dürfen, um mal nach der schule lernen zu können... da ich ja immer von 8 Uhr bis 18 Uhr arbeiten musste. Also gönnt den Azubis doch auch mal einen freien Nachmittag :)
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