brief ans gericht???

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Gast

#1

03.01.2006, 09:58

hallo,
ich muß einen brief angericht schreiben wegen einer adresse die nicht rausgefunden werden kann, wie schreib ich sowas hilfeeeeeee

MfG Bine
Xandra
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#2

03.01.2006, 10:05

willst du eine öffentliche Zustellung einer Klage oder VB beantragen???
Gast

#3

03.01.2006, 10:13

also die klage sollte zugestellt werden , ging nicht da die addi falsch war dann haben wir eine ema gemacht an der gerichtsvollzieher stelle und die haben uns geschrieben das die das nicht machen und nu muß ich einen schreiben an das gericht schicken mit einer kopie von dem schreiben ,...
Xandra
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#4

03.01.2006, 10:41

Also die Klage sollte vom Gericht zugestellt werden, erfolgte jedoch nicht, weil die Adresse des Beklagten nicht richtig war. ... soweit richtig? ...
Dann wäre jetzt wohl erst beim letzten zuständigen Einwohnermeldeamt (da wo der Beklagte zuletzt wohnhaft war) eine Anfrage zu starten, ob der Beklagte nicht eventuell verzogen ist.
Erst wenn über das Einwohnermeldeamt keine neue Anschrift ermittelt werden kann, kann die öffentliche Zustellung der Klageschrift bei Gericht beantragt werden. Es muss jedoch dem Gericht nachgewiesen werden, dass die Anschrift des Beklagten nicht zu ermitteln ist.
Gast

#5

03.01.2006, 10:55

ok
aber wenn ich einen brief ans gericht schreiben muß und dort eine nur eine kopie mit schicken muß wie muß ich das denn schreiben???
hab gerade erst mit der lehre angefangen und meine kolegin is krank rotiere etwas :(
Xandra
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#6

03.01.2006, 11:04

mir ist leider der Grund immer noch nicht richtig klar. Aber wenn Du einen einfachen Schriftsatz ans Gericht fertigen willst dann etwa so:

In dem Rechtsstreit

(Kläger)

g e g e n

(Beklagte)

Geschäftszeichen: ....

wird in der Anlage ..... übersandt.


RA
Andreas

#7

03.01.2006, 20:09

Hallo Bine,

erst mal willkommen bei uns.

Ich möchte / muß dich zunächst bitten, der besseren Lesbarkeit wegen ein klein wenig mehr auf deine Rechtschreibung zu achten und auf die Formulierungen.

:thx

Aber mal zur Sache:

Wenn ich dein Problem richtig verstehe, ist das, was du da vorhast, leider grundlegend falsch.

Du mußt ja erst mal alles versuchen, den Schuldner zu ermitteln.

Eine EMA (= Einwohnermeldeamtsanfrage) stellt man immer an das Einwohnermeldeamt, das bei der Stadtverwaltung / Kreisverwaltung ist - und dann natürlich die Stadt raussuchen, wo der Gegner zuletzt gewohnt hat.

Dann gibts auch noch die Möglichkeit der Postanschriftenprüfung - gehe zur Post, laß dir "Postanschriftenprüfungskarten" geben, fülle eine aus, 1.27 € drauf (wenn das ab dem 1.1.2006 noch stimmt :wink:) und rausschicken.

Beim Einwohnermeldeamt sind normalerweise die in der Stadt Wohnenden erfaßt, also gemeldet. Zieht jemand um, wird er sich (normalerweise) ummelden beim Amt, d.h., er gibt dort an, "ich wohn' jetzt nicht mehr in der ABC-Straße in Hintertupfingen, sondern in der ZDF-Straße in Musterstadt".

Eine Einwohnermeldeamtsanfrage ist ziemlich einfach aufgebaut :
An das
Einwohnermeldeamt

54321 Hintertupfingen



Unser Aktenzeichen: 4711/05 /Bine
Einwohnermeldeamtsanfrage



Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie die neue Anschrift von

Herrn
Erwin Mustermann
geb. 29.02.1960 (falls Geburtsdatum bekannt)
zuletzt whft: ABC-Straße 1, 54321 Hintertupfingen

mit. Für entstehende Kosten sagen wir uns ausdrücklich stark. Diese können entweder per Lastschrift (bitte hierbei unser Aktenzeichen angeben) oder per Überweisung / Nachnahme erhoben werden.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt
Dr. Immersieg
Ich hoffe, etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben :wink:
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#8

03.01.2006, 21:35

Hallo Bine,

so ganz verstanden habe ich Dich auch nicht, muss mich aber Andreas anschließen.
Würde auch erst mal noch eine EMA-Anfrage nach Andreas' Muster starten.

@Andreas: macht ne Postanfrage dann überhaupt noch Sinn? Habe halt schlechte Erfahrungen mit der Post gemacht. Oder muss man beides tun, damit das Gericht dann auch überzeugt ist, dass man ALLES versucht hat? :nachdenk
Was für Möglichkeiten gäbe es denn noch, um ne Anschrift rauszubekommen bzw. den Schuldner zu finden?
Viele Grüße

ich
Andreas

#9

04.01.2006, 08:42

Postanschriftenprüfungen sind zwar, seit sie nicht mehr von den Briefträgern, sondern von der Zentralen Unwissenheitsstelle bearbeitet werden, recht witzlos geworden, es gibt aber immer noch Glückstreffer, wo tatsächlich mal ein nützlicher Hinweis kommt, auch wenn ich die Erfolgsquote mal auf unter 10 % festlegen will.

Wenn die EMA bspw. ergibt, daß der Gesuchte noch dort als wohnhaft gemeldet ist, was zB durch gerichtliches Schreiben, daß nicht zugestellt werden kann, widerlegt werden kann, würde ich noch eine OWi dorthin machen.

Für eine öffentliche Zustellung braucht es harte Voraussetzungen. Es soll sogar Gerichte geben, die noch einen Detektiv verlangen.
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happykitcat
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#10

04.01.2006, 08:59

Hi Bine,

ich würde auch so vorgehen wie Andreas. Zuerst eine EMA-Anfrage und evt. noch eine Anschriftenprüfung durch unsere "liebe" Post.

@Andreas: Ist es überhaupt noch sinnvoll eine OWi dorthin zu machen, falls der Schuldner laut Gerichtsaussage dort nicht mehr wohnen soll. Schließlich wurde doch das Meldegesetz geändert und nunmehr brauchst du ja nicht mehr nachweisen, dass du dort wirklich wohnst, wenn du dich irgendwo anmeldest.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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