brief ans gericht???

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happykitcat
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#21

04.01.2006, 16:39

Hi Bine,

ich werde mal die Korrekturen in deinem Text vornehmen und dick markieren.
Bine hat geschrieben:
Wir nehmen zum Hinweisbeschluss vom 13.12.2005 wie folgt Stellung:

Unseres Erachtens sind die Ansprüche noch nicht verjährt. Es ist erst seit dem Jahre 2004 ( Entscheidung des OLGH (was ist ein OLGH (?) ich kenne nur OLG)) möglich derartige Darlehensverträge entsprechend den Vorschriften des Hauses des Widerrufsgesetzes zu widerrufen. Daher kann die Verjährung der Rückzahlungsansprüche bezüglich der Zinsen erst in dem Zeitpunkt beginnen, in dem das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.

Die weitergehend geltend gemachten Einwendungen aus einem verbundenen Geschäft sind ebenfalls nicht verjährt, da Einwendungen nicht verjähren. (wenn Punkt diktiert wird, schreibt man das nicht hin)

Im Übrigen sind wir der Meinung, dass mit dem Beschluss vom 13.12.2005 die richterliche Hinweispflicht weiter überspannt wird. Da die Einrede der Verjährung eine echte Einrede ist und von der Gegenseite geltend gemacht wurde, ist ohne das Erheben der entsprechenden Einrede eine Verjährung ohnehin nicht gegeben. Insofern ist der Hinweisbeschluss zum jetzigen Zeitpunkt unverständlich.
Falls noch jemand Fehler findet, bitte weiter korrigieren.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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Andreas

#22

04.01.2006, 16:47

@Bine:

Eine Bitte:

Wir helfen zwar gerne, wo's geht - allerdings sollten gewisse Sachen doch nach Möglichkeit nicht oder erst dann gefragt werden, wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt.

Wenn mal einzelne Fragen zur Rechtschreibung oder gewissen Spezialausdrücken bestehen, gerne - aber wir alle haben auch Arbeit zur Genüge und können im Regelfall keine kompletten Texte korrigieren.

Oft hilft es, zu schreiben und sich dann das Band nochmal anzuhören.

Lese auch kritisch durch, was du da schreibst, und ob du selbst verstehst, was du da überhaupt getippt hast. Stellen, die dir unklar sind, solltest du genau abgleichen auf dem Band, ob sich das nicht anders anhört.

Ansonsten leg deinem Chef bitte nie einfach so ein Schreiben hin, das voller Fehler ist, sondern sage ihm, daß du gewisse Probleme bei juristischen Ausdrücken hattest; er wird sie sowieso finden, und dann ist es besser, du fragst ihn direkt, wie bestimmte Sachen richtig heißen.

Gerade zu Beginn der Ausbildung kann man nun mal nicht alle Wörter kennen, und fragen ist keine Schande.

Noch was ganz Wichtiges:

Lesen, lesen, lesen ist in unserem Beruf extrem wichtig :!:
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#23

04.01.2006, 19:29

Hi Bine,

ich konnte dir diesen Text auch nur korrigieren, da ich schon fast Feierabend hatte und auch nichts mehr auf dem Tisch lag. In diesem Sinne muss ich Andreas wirklich recht geben und noch ein Tipp, wenn du, was ich mal stark annehme, deine Texte in Word schreibst, dann schalte doch die automatische Rechtschreib- und Grammatikprüfung ein, dann werden dir die falsch geschriebenen Wörter markiert und ggf. eine Alternative angeboten.

Am Ende solltest du dann auch noch einmal, sofern du unsicher bist, die Rechtschreibprüfung über den Text schicken.

@ Andreas: Nicht nur das Lesen auch das richtige und fehlerfreie Schreiben ist in unserem Beruf extrem wichtig :!:

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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Gast

#24

05.01.2006, 11:48

danke :)
ich muß Heute auch ein Band schreiben habe jetzt schon Angst :(
Ja wir schreiben mit Word aber er sagt ned Was Falschist :(
Langsam zweifel ich an mir ,....
Andreas

#25

05.01.2006, 11:56

Du bist ja schließlich in der Kanzlei zum Lernen, da braucht man nicht direkt an sich zu zweifeln.

Band schreiben ist zu Anfang auch gar nicht so einfach.

Kleiner Tip:

Drück in Word, wenn du dein Schreiben fertig hast, mal die Taste "F7" :wink:
Gast

#26

05.01.2006, 15:30

hm mit f7 zeigt er zwar fehler an aber der pc seöbst übersieht wohl auch welche :(
kann doch nicht sein das ich dumm bin
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#27

05.01.2006, 16:37

Das stimmt, der PC kann ja auch nicht alle Worte kennen, dafür gibt es ja dann den Duden (auch online - geht schneller).

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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