Frage nach Erörterung???

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XxBinexX
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#1

31.03.2010, 12:30

Hallo,

ich hab das mal eine dumme Frage:

Wir vertreten die Beklagte und wurden heute vom Gericht angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob der Rechtsstreit erörtert werden soll.
Sowas hab ich noch nie gesehen. Es werden elendslange Schriftsätze der Parteien ausgetauscht. Was sollte denn jetzt sonst passieren als Termin zur Mündlichen? Wozu diese Frage?
Liegt zwar jetzt bei Chef auf dem Tisch, aber die Neugier knispelt an mir ;-)

LG Bine
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Adora Belle
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#2

31.03.2010, 12:52

An mir auch. 8) Was genau hat das Gericht denn geschrieben? Ich kann mir darunter auch so gar nichts vorstellen...

Bitte halt uns auf dem Laufenden!
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gabrielle
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#3

31.03.2010, 12:54

bei einer Erörterung wird lediglich der Sachverhalt erörtert, es werden jedoch keine Anträge gestellt. Früher gab es bei BRAGO-Zeiten auch eine Verhandlungsgebühr und eine Erörterungsgebühr, welche jedoch nicht nebeneinander ansetzbar waren. Dies hat sich in RVG-Zeiten ja geändert, da nicht mehr unterschieden wird, ob verhandelt oder erörtert wird.
XxBinexX
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#4

31.03.2010, 13:02

Das Gericht hat neben dem ganzen Anredeblub geschrieben "wird um Mitteilung gebeten, ob der Rechtsstreit erörtert werden soll."
Mehr nicht!

Also ist das eher eine Art reiner Gütetermin, oder wie?
Bin ein RVG-Kind :roll:
Zaubermaus007
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#5

31.03.2010, 13:39

Ich hab das zwar so auch noch nicht gehört, könnte mir aber vorstellen, dass das Gericht einfach nur (blöd formuliert) fragt, ob Termin anberaumt werden soll....?! :wink:
XxBinexX
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#6

31.03.2010, 15:43

Hm ... ist aber dann ziemlich ungeschickt gefragt ;-) Sonst geht es doch um Datum und Uhrzeit, dass nun Termin anberaumt wird, entscheidet doch das Gericht sonst allein?

Also ich hab mal gegoogelt beim Finanzgericht gibt es wohl solche Erörterungen, die finden dann nicht öffentlich statt, sind aber ähnlich einer Güteverhandlung.
Ansonsten hab ich im Zöller nur noch Zusammenhänge zu PKH, Familiensachen und selbst. Beweisverfahren gefunden

Ist bei uns aber ganz normal zivilrechtliche Sache.

Aber ich schon mal froh, dass mein Unverständnis nicht an mir liegt :D
Zaubermaus007
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#7

31.03.2010, 15:53

Das Gericht möchte evtl. nur wissen, ob das Verfahren "ausgeschrieben" ist und deshalb Termin anberaumt werden kann. Ist auch blöd, wenn der Richter das Verfahren zum Termin (o. Urteil) vorbereitet und dann kommen noch 10 Schriftsätze. Anders kann ich mir die Frage nicht erklären.... Aber sag mal Bescheid, was rauskommt! 8)
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