hi,
hab grad voll den denkfehler, glaub ich.
1.
folgendes wann ist ein urteil(zivilsache) rechtskräftig?(wurde nicht für vorläufig vollstreckbar erklärt)
es ist doch rechtskräftig
-wenn die rechtsmittelfrist abgelaufen ist
-das urteil verkündet wurde
-das urteil den parteien zugestellt wurde
alle drei voraussetzungen müssen erfüllt sein, oder?
schon mal danke!!!!
Wann ist ein Urteil rechtskräftig?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Rechtskraft tritt ein, wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist. Logischerweise muß vorher ein Urteil verkündet und dieses an die Parteien zugestellt werden.
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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