Krankschreibung

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Gast

#1

22.01.2007, 15:31

hallo leute!
hab mal ne wichtige frage zu dem thema krankschreibung!

normalerweise ist es bei uns im büro so, dass wenn man krank ist und die krankschreibung einreicht, dass diese dann unterschrieben zur schule gefaxt wird!

jetz war ich über 6 wochen krank und hab nun mitgekriegt, dass die schule keinerlei krankschreibungen von mir hat!
daraufhin hab ich mit meinem bürovorsteher gesprochen und der meinte, dass er dis angeblich noch nie gemacht hat und ich dafür selber zuständig bin!

jetz würd ich gern von euch wissen, ob es da nich ne einheitliche regelung gibt und vorallem wie ick mich jetz verhalten soll???

bin nämlich grad im dreieck gesprungen, weil ick dit janzschön frech finde!

also wat sagt ihr dazu?


lieben gruß
lillsun
Dark
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#2

22.01.2007, 15:50

Also das finde ich auch ganz schön unverschämt. Finde das da eigentlich der Chef für zuständig ist bzw. die Bürovorsteherin. Also ich habe die Krankmeldungen meiner Azubis immer vom chef unterschreiben lassen und direkt an die Schule gefaxt damit die gleich Bescheid wussten.

Hoffe mal das deine Kanzlei da eine Ausnahme ist !

LG Dark
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koffeinkonsumentin
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#3

22.01.2007, 16:08

Also bei uns war das so, dass man sich um seine Entschuldigung für die Schule selbst kümmern musste. Die wollten die Krankschreibung in Kopie und dann noch eine Bestätigung vom Chef und das ganze musste spätestens am 2. Tag, an den dem man in der Schule fehlt, vorliegen.
Bei 6 Wochen Fehlzeit hätte ich da doch mal nachgehakt. (Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser ;)) Wäre ja nur ein Anruf gewesen.
Aber wenn Du schreibst, dass es bei euch so üblich ist, dass die Krankschreibung an die Schule gefaxt wird, wieso sagt der Bürovorsteher dann, dass er das noch nie gemacht hat? :wirr
Mondelfin

#4

22.01.2007, 16:14

Bei mir war es auch so, daß ich mich selbst drum kümmern mußte. Allerdings hat es ausgereicht, die Krankschreibung einzureichen, wenn ich wieder da war. Da ich nicht mehr Berufsschulpflichtig war, mußte Cheffe das nicht mehr bestätigen.

Versteh ich auch nich so ganz. Vielleicht hat Chef das gemacht???
Notargehilfe

#5

22.01.2007, 16:22

@lillsun und Dark

Wenn ihr hier schon mit Begriffen wie "frech" und "unverschämt" um euch werft, hätte ich von euch gerne gewusst, wo denn geregelt ist, dass der AG dafür zuständig ist?

Grüße aus dem Rheinland
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Lucilla
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#6

22.01.2007, 16:32

@ Notargehilfe: Soweit ich weiß ist das tatsächlich nirgendwo geregelt. Trotzdem versteht sich das meiner Meinung nach von selbst, dass das Büro das regelt.

Zwar kenne ich das aus eigenen Erfahrungen nicht, dass mal eine Azubine so lange krank war, dass sie es nicht hätte selbst regeln können, aber es wäre uns auf jeden Fall klar gewesen, dass man dort zumindest anruft.
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#7

22.01.2007, 16:34

Ich kann "Notargehilfe" nur zustimmen. Wir sind dafür verantwortlich, dass unsere Krankschreibung zum Arbeitgeber, zur Schule oder sonst wohin gelangt. Wenn wir selbst das nicht erledigen können, dann müssen wir jemand (Freunde, Partner, Familie) damit beauftragen, dies zu erledigen. Ganz sicher hat aber nicht der AG dafür Sorge zu tragen.
Liebe Grüße, Manu
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#8

22.01.2007, 16:35

also von "normal" kann ja wohl kaum die Rede sein.. es ist ja deine Schule und deine Sache, wenn du keine Entschuldigung hast, da muss man sich wohl schon drum kümmern, dass das klappt.. oder ist euch das egal?!

also ich hab das von mir aus gemacht, wenn ich die Krankschreibung abgegeben hatte im Büro hab ich sie kopier und hingefaxt oder ienem Schulkameraden mitgegeben..

letztendlich ist man doch selbst dafür verantwortlich, wenn man n unentschuldigten Fehltag hat
Mondelfin

#9

22.01.2007, 16:36

:zustimm Vorzimmerkeule und Pepsi
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Sandra S.
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#10

22.01.2007, 16:37

Also ich musste mich da auch selber drum kümmern. Original ging an die Kanzlei, Kopie hab ich an die Berufsschule geschickt. Musste der Anwalt auch nicht nochmal abzeichnen.

Kommt eben drauf an, wie man es "vereinbart". Wenn ihr es schon immer so gehandhabt habt, hat es euer Bürovorsteher vielleicht diesmal einfach nur vergessen und wollte den Fehler nicht zugeben? Is zwar ärgerlich, aber wie oben schon gesagt wurde, hätte ich bei einer Krankschreibung von 6 Wochen vielleicht noch einmal nachgefragt...

Gibt es denn jetzt Ärger deswegen?
Liebe Grüße
von Sandra
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