Abrechnung

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grete
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#1

22.01.2007, 11:35

Hallo,

Mandant erhielt Schreiben nebst Rechnung über EUR 407.412,00. Seitens Mandant wurde hierauf ein Betrag von 19.740,00 EUr.
Vergleich wurde geschlossen über EUr 25.000,00

Wer kann mir weiterhelfen. Stehe mal wieder auf dme Schlauch.

Danke.
Nikita

#2

22.01.2007, 11:39

ich denke ich würde Nr. 2300 RVG nach dem wert von 407.412,- berechnen und die Nr. 1000 nach dem wert von 387.672,-,
also gesamtwert abzgl. unstreitiger wert von 19.740,-, da sich ja über den restwert von 387.672,- verglichen wurde.

liebe grüße nikita
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Curry
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#3

22.01.2007, 11:42

Ich würde da zustimmen. Wenn der RA aber erst nach der Zahlung durch den Mandanten beauftragt wurde, würde ich sagen, dass auch die Gebühr 2300 VV RVG aus dem Wert 387.672 € genommen werden muss - wenn die 19.740 EUR wirklich unstreitig waren.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Nikita

#4

22.01.2007, 11:54

dito, würde ich auch so machen.
soo und jetzt geh ich gleich in den feierabend :-)
grete
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#5

22.01.2007, 12:05

Ich habe trotzdem nicht verstanden wieso nach 2300? Ich würde die Gebühr 2400 VV abrechnen.

Grete
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Curry
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#6

22.01.2007, 12:09

Das ist dieselbe Gebühr. Dadurch, dass zum 01.07.2006 die Gebühr 2100 VV RVG weggefallen ist, heißt die 2400 jetzt 2300 VV RVG. Angelegenheiten nach dem 01.07.2006 werden nach 2300 VV abgerechnet.
Curry

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grete
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#7

22.01.2007, 12:11

Ich I......

was Aufregung so alles bewirkt.

Danke.

Schönen Feierabend.
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