Ausbildungsplatz / Aufhebungsvereinbarung

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shinzon1984
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#1

18.03.2010, 12:10

Hallo,

ich schilder hier mal kurz mein Problem und hoffe sehr das mir geholfen werden kann.
Ich bin in meiner jetzigen Kanzlei sehr unzufrieden und möchte demnach wechseln.
Auch habe ich schon einen RA der meine Ausbildung fortsetzen würde. Bei Durchsicht
meiner Personalakte in meiner jetzigen Kanzlei habe ich festgestellt das ohne mein Wissen
dort schon eine vorgefertigte Aufhebungsvereinbarung seit dem 05.03.2010 (in der Woche
war ich krank da ich einen Todesfall in meiner Familie hatte, wofür es übrigens auch kein
Verständnis gab von seiten der RA warum ich deshalb nicht arbeiten könne). Nach dem
ich am 08.03.2010 wieder im Büro erschienen und den Aufhebungsvereinbarung vorgefunden habe,
habe ich mir zunächst nichts anmerken lassen und normal meine Arbeit gemacht. Auch weiter
wurde über die Aufhebung mir gegenüber kein Wort verloren, stattdessen bekam ich eine
Dienstanweisungen, dass ab sofort nur noch Dienstkleidung zu tragen ist (d.h. Anzug,Krawatte etc.),
Privattelefonate zu unterlassen (welche so gut wie nie geführt wurden) und die Wochen- und Monatsberichte
wöchentlich bzw. monatlich vorzulegen (was seit Ausbildungsbeginn am 01.08.2008 niemanden bisher interessiert hat). Nach alledem möchte ich sehr gerne zu dem anderen RA wechseln. Da ich verständlicherweise nicht groß Lust habe darüber mit dem RA zu diskutieren würde ich gerne einfach nur die Aufhebungsvereinbarung ausdrucken, unterschreiben ihm hinlegen wenn er nicht im Haus ist und gehen und noch eine Mitteilung schreiben das er meine Unterlagen (Lohnsteuerkarte,Gehaltsnachweis etc. pp) bei Post nach Hause schicken soll. Für Rückmeldungen eurerseits wäre ich sehr dankbar.

Gruß
Timo
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Kleine Zuckerfee
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#2

18.03.2010, 12:48

Also, erstens wundert mich, dass Du einfach Deine Personalakte einsehen konntest, bei uns sind die unter Verschluss (genau wie in meinen alten Büros auch).

Ich denke aber nicht, dass Du um das Gespräch mit Deinem Chef herumkommst. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist Dir die Aufhebungsvereinbarung ja nicht vorgelegt worden, sondern lag in Deiner Personalakte, d. h. für mich, dass Dein Chef Dir noch keine Aufhebungsvereinbarung angeboten hat. Deshalb würde ich an Deiner Stelle schon vorher mit Deinem Chef reden. So wie es scheint, scheint er dem ja nicht abgeneigt zu sein, also denke ich nicht, dass es so schlimm werden kann, oder?
shinzon1984
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#3

18.03.2010, 13:01

Die Personalakte ist sowohl als Akte im Schrank unter Verschluß als auch digital in der Aktenverwaltung
vorhanden (und dort zugänglich). Dort wollte ich lediglich meinen Krankenschein für die Berufsschule
ausdrucken, den ich vorher zur Kanzlei geschickt hatte ( bei uns wird jede Post gescannt).

Du glaubst ja nicht was ich alles erzählen kann was in der bisherigen Zeit seit 09/08
alles vorgefallen ist. Wenn man sich fast täglich anhören muss das man doch nur schXXX baut,
und zu nix zu gebrauchen ist, wo man denn immer seinen Kopf hätte, bis hin zu Beleidigungen
und Respektlosigkeiten kannst du vielleicht nachvollziehen, das ich am liebsten sofort weg würde
ohne ein Gespräch. Bei diesem würde es auch zu nichts vernünftiges kommen weil ein normales
Gespräch wohl kaum möglich wäre. Vielleicht sollte ich den RA am Wochenende mal per Mail
meine Absichten mitteilen und wenn er dann ein Gespräch möchte dies führen. Allerdings wird dies
nichts an meiner Entscheidung ändern. Für weitere Vorschläge eurerseits bin ich dankbar.
Maximum
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#4

18.03.2010, 13:10

Ich würde einfach auf deinen Chef zugehen und sagen, dass du gerne eine Aufhebungsvertrag möchtest, da du dich nicht wohlfühlst in der Kanzlei und so deine Ausbildung nicht fortsetzen kannst. Alles so höflich und distanziert wie möglich - eine Kündigung in der Ausbildung ist schwer.

E-Mail ist schlecht mach, dass doch einfach persönlich!

Dass du bereits einen vorgefertigten Vertrag "gefunden" hast würde ich nicht anbringen, dass könnte dir falsch ausgelegt und als "Herumschnüffelei" gewertet werden.
Katharina80
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#5

18.03.2010, 13:14

Ich würde an Deiner Stelle auch das persönliche Gespräch suchen. Vor allem hast Du ja schon einen Aufhebungsvertrag gefunden, also wird Dein RA absolut nichts dagegen haben. Würde aber auch nicht erwähnen, dass Du ihn gefunden hast.

Wenn Du es gemacht hast, bist Du froh, dass Du es hinter Dich gebrachst hast und kannst Dich auf Deine neue Ausbildungsstelle freuen.
Stöffi
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#6

21.03.2010, 22:13

Ich würde dir auch zu einem persönlichen Gespräch raten. Wer weiß, wie der RA das sonst nachher wieder auslegt und macht es dir vielleicht sogar noch schwerer. Nur Mut. Das schaffst du schon.
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Kobold
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#7

22.03.2010, 06:50

Ist das heute schwerer als "damals"?
Ich habe nach 1,5 Jahren Ausbildung einfach meine Kündigung auf den
Tisch geknallt.

Mir wurde zwar gedroht ich müsse die Ausbildung zahlen etc. - aber
der neue Chef war anderer Meinung.

Ich habe aus "wichtigem Grund" gekündigt - und zwar, weil ich nichts
gelernt habe. Es wurde gemeint, was ich in der Praxis nicht lerne (weil
ich das nicht durfte) müsse in privatem Firmenunterricht erlernt werden
(noch mehr Theorie) *grmpf*

War überhaupt kein Problem. Keiner hat gefragt....
~~~ ... Ich protestiere noch einmal. Sehr heftig. Aber vorsichtshalber draußen vor der Tür. ... ~~~
Bild
Stöffi
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#8

23.03.2010, 22:41

Kann man nicht eigentlich immer kündigen als Auszubildender mit einer bestimmten Kündigungsfrist?

Schwierig wird es ja glaub ich nur, wenn man sofort da raus will und dazu benötigt man einen Aufhebungsvertrag. Oder???
gkutes

#9

24.03.2010, 09:50

§22 BBiG
§ 22 Kündigung

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.


es geht also eher nicht, als Azubi wegen Kanzleiwechsel zu kündigen
Stöffi
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#10

24.03.2010, 13:23

Das würde jetzt auch bestätigen, dass ich irgendwo im Hinterkopf hatte, dass man für den Ausbildungsberuf doch gesperrt ist, wenn man selber kündigt?! Dazu würde ja Abs. 2, Satz 2 passen.

Allerdings benötigt sie ja dann auf jeden Fall einen Aufhebungsvertrag, wenn sie den Beruf weiter ausüben möchte. Also bleibt ja nichts anderes übrig als das möglichst einvernehmlich zu regeln. Würd ich jetzt mal so daraus schließen.
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