Gebühr für Vertretung im Einspruchsverfahren?

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DieFreundlichenTippsen
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#1

18.03.2010, 11:45

Folgender Fall:

Wir haben eine Klage erhoben.
Danach war ein Termin. Gegner ist nicht erschienen. Es erging ein VU.
Normal rechne ich die 1,3 VG + 0,5 TG ab.
Dann hat aber die Gegenseite Einspruch gegen das VU eingelegt. Neuer Termin wurde anberaumt.
Den Termin hat für uns ein Terminsanwalt wahrgenommen.

Was kann ich abrechnen sowohl für uns und den Terminsanwalt. Gibt es eine zusätzliche Gebühr für das Einspruchsverfahren?
Danke.
Micsi11
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#2

23.03.2010, 19:36

Du bekommst nunmehr halt insgesamt eine 1,2 Terminsgebühr. Für das VU gibt es extra dann nichts.

Also 1,3 VG + 1,2 TG
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misspinky1984
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#3

23.03.2010, 19:39

1,3 VG gem. Nr. 3100 VV RVG
1,2 TG gem. Nr. 3104 VV RVG
Entgelt P+T
USt
3,0 GK

Bezüglich des Terminsvertreters:
Habt ihr vorab eine Absprache mit ihm vereinbart?! War der Termin in einer anderen Stadt?! Bei uns in Berlin gibt es für TV innerhalb von Berlin eine Gebührenvereinbarung, nach der die TV gegenüber den Berliner Anwälten abrechnet. Anderenfalls schau mal bitte Nr. 3401 VV RVG
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
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Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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