Ausbildungsvergütung

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decai
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#1

13.03.2010, 08:44

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und fange am 01.07. eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten an. Gestern wurde mir der Vertrag zugeschickt. Als Ausbildungsvergütung ist eingetragen: 1. Lehrjahr 320,00 €, 2. Lehrjahr 400 €, 3. Lehrjahr auch 400 € (alles brutto). Ich dachte, dass die Vergütung jedes Jahr steigen muss? Bevor ich in der Kanzlei nachfrage, wollte ich mal wissen, ob das so richtig sein kann?

Vielen Dank!
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LuzZi
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#2

13.03.2010, 09:09

Ob sie steigen muss, keine Ahnung. Es gibt nur Empfehlungen von der Kammer, wie viel man in welchem Jahr zahlen sollte. 400,-- € im zweiten Jahr find ich gerad noch okay, aber im dritten? Nee.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Mariposa2
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#3

13.03.2010, 14:55

Also ich finde die 400€ fürs dritte Jahr auch sehr mickrig. Aber Anwälte versuchen es doch immer wieder, Geld einzusparen. Schlimm schlimm schlimm. Es kommt aber auch immer darauf an, wo du wohnst. Die Gehälter unterscheiden sich je nach Bundesland teilweise um hundert (oder mehr) Euro.

Lies dir mal den §17 BBiG durch (z. B. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__17.html" target="blank)

Der sagt alles. Sprich deine Kanzlei darauf mal an. Bin mal gespannt, was dabei herauskommt. Wäre nett, wenn du wieder berichten würdest :) ...

Leider gibt es für ReFas keine Tarifverträge, was heißt, dass den Anwälten nur empfohlen werden, wie viel sie zahlen sollten. Ob sie es machen oder nicht, ist deren Sache. Oft halten sie sich dran, manchmal aber auch nicht. Dann liegt es am Azubi, ob er das mit sich machen lässt oder nicht.

Du solltest dich einfach mal informieren, wie viel Azubis bei euch im Durchschnitt verdienen. Die zuständige Kammer ist dabei eine große Hilfe, da sie die Empfehlungen erstellt :wink: ...
decai
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#4

13.03.2010, 16:58

Ja, das mit den Tarifverträgen und dass die Ausbildungsvergütung gering ist, wusste ich schon vorher. Es geht mir jetzt auch nicht um die Höhe (auch wenn ich natürlich gerne mehr hätte, aber das ist wohl nicht verhandelbar). Ich wollte nur wissen, ob das überhaupt rechtens ist in zwei Lehrjahren das gleiche Gehalt zu bekommen. Allerdings war ich eben mal bei so einem Brutto-Netto-Rechner und selbst wenn ich 500 € im dritten Lehrjahr bekommen würde, hätte ich keine 400 raus. Vielleicht ist das der Grund, dass sie das so machen? Ich scheue mich irgendwie jetzt da nachzufragen, will mich ja nicht direkt unbeliebt machen.....

Achso, habe mal im Internet nach den Empfehlungen der Kammer geschaut. Für mich gilt Koblenz: 1. Lehrjahr 320 €, 2. Lehrjahr 400 €, 3. Lehrjahr 450 €. Naja, und selbst wenn sie mir dann 450 zahlen würden, wie gesagt, ich hätte nicht mal 400 € raus, wenn dieser Brutto-Netto-Rechner stimmt. Keine Ahnung, ob ich jetzt nachfragen soll, oder den Vertrag einfach so unterschreiben soll :|
decai
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#5

14.03.2010, 19:36

Kann mir denn sonst keiner was dazu sagen?
gkutes

#6

14.03.2010, 19:57

es ist wochenende :roll: da sind nicht so viele unterwegs
bis 400 euro zahlst du halt keine abgaben. ab 400 euro werden halt die versicherungen fällig. wenn die empfehlung von der Kammer 450 sind und du dadurch ja weniger als 400 euro raus hast, bist du ja mit den 400 besser dran.
decai
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#7

14.03.2010, 20:09

ja, sorry, wollte ja auch nicht drängeln, aber das thema wurmt mich natürlich, da ich ja schon den vertrag so schnell wie möglich unterschreiben möchte. aber ich denke mir bleibt nichts anderes übrig, als morgen in der kanzlei anzurufen und nachzufragen. ich habe mehrere brutto/netto-rechner benutzt und es kamen unterschiedliche beträge raus. bei den einen wird bei 400 euro nichts abgezogen, bei den anderen wird sogar bei 325 euro was abgezogen - von daher weiß ich jetzt garnicht mehr, auf was ich mich überhaupt verlassen soll.
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fauna82
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#8

14.03.2010, 20:13

Bei uns gibt's Abzüge ab 325,01 EUR brutto, deswegen hatten bei mir in der Schulklasse einige im zweiten Ausbildungsjahr netto weniger raus als im 1. Jahr.
Ich würde an deiner Stelle den Vertrag so unterschreiben und irgendwann später bei passender Gelegenheit mal danach fragen, warum sie es nicht erhöht haben im 3. Jahr. Wenn du deiner Frage die Begründung der Abgaben beifügst, wirkt das dann auch nicht so negativ..
gkutes

#9

14.03.2010, 20:22

jupp- das mit den 325 für auszubildende hab ich jetzt auch gelesen.
also wenn du ab 325 schon versicherung zahlen musst, dann solltest du im 3. lehrjahr schon etwas mehr verdienen
gkutes

#10

14.03.2010, 20:27

http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsr ... erung.html" target="blank

wirst um einen Anruf also leider nicht drum rum kommen. vielleicht wissen die das auch gar nicht mit den 325 euro und denken auch so wie ich das das gleich ist wie minijob.
Zuletzt geändert von gkutes am 14.03.2010, 20:48, insgesamt 1-mal geändert.
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