Hallo Ihr Lieben.
Ich habe folgendes Problem. Ich habe gerade eine neu gegründete GmbH beim Handelsregister angemeldet. Wie rechne ich jetzt ab. Geschäftswert : 25.000,00 EUR - Es sind aber zwei Gesellschafter. Pro Gesellschafter 25.000,00 ? - Also insgesamt 50.000,00 EUR oder nur 25.000,00 ????
Vielen Dank für Eure Mühe.
LG Vivanja
Notariat, Geschäftswert bei Neuanmeldung GmbH
Für die HR-Anmeldung nimmst Du eine 5/10 Gebühr aus dem vollen (nominellen) Betrag des Stammkapitals. Für die Gründungsurkunde auch, da es aber eine Zwei-Mann-Gesellschaft ist, kannst Du hier eine 20/10 nach § 36 II berechnen.
Da meine ich natürlich mit, dass Du da auch nur nach dem angemeldeten Stammkapital, also 25.000,00, abrechnen kannst.Ullatrulla hat geschrieben:. Für die Gründungsurkunde auch,
Und falls in der Gründungsurkunde auch der/die GF in Beschlussform bestellt worden sind, berechnest Du noch zusätzlich eine 20/10 nach § 47. Wir berechnen dann für die Einholung der IHK-Stellungnahme und die FErtigung der Ges.-liste jeweils noch eine 5/10 nach § 147 II (WErt gem. § 30 I (=10-20%).