Allgemeine Bewerbung durch GF?

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Krümel
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#1

18.01.2007, 14:46

Hallo!

Und zwar ist es nun soweit!

Hab lezte Woche meine Abschlußprüfung hinter mich gebracht und muß mich jetzt bewerben. Keine Ahnung wie ich das am besten anstellen soll!

Zum Arbeitsamt will ich nicht gehen, da die alles nur unnötig in die Länge ziehen! Da habe ich keine Lust drauf, weil ich mich, wie man sich denken kann, am liebsten sofort untergebracht wissen würde.

Ich würde gerne mal eure Meinung zu einer Bewerbung durch die Gerichtsfächer hören. Kommt so etwas gut an, oder eher nicht. Soll ich vieleicht doch zum ätzenden Arbeitsamt gehen?

Ich hatte es so gedacht, sozusagen ein Kennenlernblatt bei den einzelnen Anwälten ins Gerichtsfach zu schmeißen. Wenn jemand Interesse hat oder eine freie Stelle zu besetzen hat könnte er ja Kontakt mit mir aufnehmen und dann könnte ich mich in einer vernünftigen Weise bewerben.

Hab natürlich nur Angst, daß keine Kanzlei darauf reagiert, weil wenn nicht, dann brauche ich mich danach ja auch nicht mehr bei denen zu melden.

Würd mich freuen, wenn ihr mir verratet was Ihr davon haltet.
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schneeflocke
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#2

18.01.2007, 14:56

Hallo Krümel,

wenn Du nicht zum Arbeitsamt gehst, Dich dort arbeitssuchend meldest, wie bist Du dann krankenversichert? Gehst Du dann wieder zurück in die Familienversicherung?

Zu Deiner Frage kann ich sagen, dass meine Freundin am hieisigen AG ans "schwarze Brett" eine Kurzbewerbung gehängt hat. Sie hat das in Form eines Flyers gestaltet. Gleich am nächsten Tag rief ein Anwalt an und hat sie zu sich bestellt. Sie suchte allerdings nur was für 400 Euro.

Eigentlich kann nichts verkehrt oder falsch sein, wenn man aktiv wird, um einen Job zu finden. Man weiß vorher nie, welcher RA was gut findet oder nicht. Das mit dem Kennenlernblatt finde ich persönlich gut.

Die Kosten sind geringer als bei Mappen und vielleicht hat man ja auch einmal im Leben Glück. Das wünsche ich Dir!

Schneeflocke (es stürmt gewaltig und ich krieg langsam Angst)
Micki
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#3

18.01.2007, 14:58

Hallo Krümel,

also eigentlich hättest Du Dich schon längst mal beim AA melden müssen, damit Du auch Geld bekommst, wenn Du wider Erwarten keine neue STelle finden solltes.

Ansonsten bin ich mir auch nicht so sicher, wie eine Bewerbung über GF ankommt. Wir haben keins. :hm

Viel Erfolg bei der Stellensuche. :pcwink
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Curry
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#4

18.01.2007, 15:00

Ich persönlich würde erstmal zum Arbeitsamt gehen, mal sehen was die da so im Angebot haben. Mir persönlich haben die damals allerdings überhaupt nicht geholfen.

Das mit dem Kennenlernblatt finde ich wieder überhaupt nicht gut. Wenn ich sowas in die Kanzlei bekommen würde, ich würde es ignorieren. Überhaupt finde ich es nicht gut, eine Bewerbung über das Gerichtsfach zu schicken. Ich glaube, dass das nicht so gut ankommt.
Curry

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Krümel
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#5

18.01.2007, 15:01

Oh sorry, hätte vieleicht erwähnen sollen, daß ich solange in meiner alten Kanzlei arbeiten darf bis ich was gefunden habe.

Aber wie gesagt möchte natürlich eine feste Arbeitsstelle haben.

Danke für eure bisherigen Antworten
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Pepsi
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#6

18.01.2007, 15:04

ja das ist was anderes.. ansonsten melde dich doch einfach beim A-Amt mal und sag dass du was neue suchst.. kost ja nischt
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Lena
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#7

18.01.2007, 15:09

Erst mal herzlichen Glückwunsch dass du die Ausbildung geschafft hast!!!
Und schon mal viel Glück bei der Stellensuche!

Auf jeden Fall sofort zum Arbeitsamt und arbeitssuchend melden, denn dann kann man sich einen Antrag geben lassen, wodurch man die Bewerbungskosten ersetzt bekommt (entweder pauschal pro abgeschickte Bewerbung oder exact die angefallenen Kosten). Das würd ich auf jeden Fall nutzen - denn Bewerbungen können teuer sein! Das kann übrigens jeder, unabhängig davon ob man in einem festen Arbeitsverhältnis ist oder nicht...

Ich würd mich nicht nur auf die Gerichtsfächer verlassen, da bestimmt nicht jeder Anwalt eins hat. Aber an sich halte ich das schon für ne gute Idee. Nur würd ich versuchen noch viel mehr Anwälte zu kontaktieren. Hab damals gute Erfahrungen gemacht, in dem ich mir ne Liste der Anwälte/Notare in unserer Nähe erstellt hab (per Gelbe Seiten) und hab die dann angerufen oder per Post/Fax so Flyer hingegeben.
Gut finde ich persönlich wenn ein Flyer nicht nur ein einfaches DIN A 4 Blatt ist, sondern wenn es mind 2 mal gefaltet und dann auf 4 Seiten beschrieben ist. Hab mal eins gesehen, da war vorne drauf nur der NAme und ein Bild. Im Mittelteil eine Art Anschreiben und die wichtigsten Daten aus dem Lebenslauf drin integriert und auf der Rückseite die Anschrift und so. Das war toll. Ist aber auch Geschmackssache. Ist zwar auch viel Arbeit - aber die kann sich schon lohnen.

Viel Glück auf jeden FAll!
Liebe Grüße
Lena

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Caroberg

#8

18.01.2007, 16:57

Hallo,
geh zur ARGE (aber vorsicht - du kommst demotiviert wieder raus -> Erfahrungssache).
Bei der Stellensuche habe ich es so gemacht: evtl. vorhandene Annoncen aus der Zeitung (bis zu drei Wochen alt) gesucht und nachtelefoniert.
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Sunny
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#9

18.01.2007, 19:54

Was das Arbeitsamt betrifft kann ich mich nur Caroberg anschließen. Hab mit denen auch nicht nur gute Erfahrungen gemacht. Aber egal.

Ich find das mit dem GF auch ne gute Idee. Also viel Glück dabei und meld Dich mal, wenn was dabei rausgekommen ist. ;-)
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Sandra S.
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#10

18.01.2007, 20:07

rein wegen der Fahrtkostenerstattung würde ich mich an deiner Stelle auch beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Du darfst bloß nicht erwarten, dass du von denen ne Stelle vermittelt bekommst... :wink:
Also, selbst ist die Frau.

Mit dem Flyer über Gerichtsfach ist wirklich Geschmackssache. Schließe mich da nancy an. Von vielen Kanzleien wird das wahrscheinlich ignoriert werden. Ich persönlich finde es besser, bei den Kanzleien direkt anzurufen und nachzufragen, ob Bedarf besteht. Ist natürlich etwas aufwändiger, aber ein kurzer Anruf würde bei mir einen besseren Eindruck machen als so ein "Kennenlernblatt" über Gerichtsfach.

Und natürlich kannst du auch im Internet nach Stellenanzeigen schauen. Is auch immer mal wieder was dabei. Zum Glück stehst du ja nicht soooo unter Zeitdruck!
Liebe Grüße
von Sandra
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