Beschwerde gg. Beschluss in Strafsache?

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BBTB
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#1

05.03.2010, 12:01

Hätte mal eine Frage. Haben einen Mandanten, der schon einen Pflichtverteidiger hatte und nun aber meinen Chef als Pflichtverteidiger wollte. Nun wurde gegen den Beschluss, dass der eine RA als Pflichtverteidiger beigeordnet worden ist, Beschwerde eingelegt. Heute kam dann ein Beschluss, in welchem dann steht, dass die Beschwerde als unbegründet verworfen wird.

Meine Frage ist, ist hier noch einmal eine Beschwerde gegen diesen Beschluss von heute möglich oder keine? Ich bin grad etwas ratlos. :?
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Liesel
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#2

05.03.2010, 12:26

Ist denn eine diesbezügliche Beschwerde gegen einen Pflichtverteidigerbeschluß überhaupt möglich? M.E. könnt ihr nur einen Beiordnungswechsel beantragen. Diesem wird meistens auch stattgegeben, allerdings nur unter der Bedingung, daß der Staatskasse keine Mehrkosten entstehen, d. h. die Gebühren, die der erste Pflichtverteidiger schon verdient hat, bekommt ihr nicht nochmal von der Staatskasse.
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Leana

#3

05.03.2010, 12:35

Das man gegen einen Pflichtverteidigerbeschluss Beschwerde einlegen kann, ist mir neu. Wenn es dies tatsächlich geben sollte, ist es spurlos an mir vorbeigegangen. :?

Ich kenn das auch nur so, wie Liesel es beschreibt. So wird es zumindest bei uns gemacht. :D
BBTB
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#4

05.03.2010, 12:52

kann natürlich auch sein, dass ich hier was falsch verstanden habe. Ich werd nachher mal Chef fragen, wies denn nun aussieht. Weil ich werd daraus nicht schlau.
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