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Verfasst: 18.01.2010, 11:45
von ellimorelli
ich hab ja nicht einmal ein Aktenzeichen und wer weis, wieviele Urteile an dem Tag verkündet wurden.

Verfasst: 20.01.2010, 08:15
von ellimorelli
Neue Frage zum Thema:

Mdt. rief nach Erinnerung an und teilte mit, dass er selbst das Urteil gegen das Berufung eingelegt werden soll, noch nicht zugestellt bekommen hat. Ihr würdet doch jetzt auch warten bis er es hat, und erst dann die Frist berechnen,oder nicht?

Verfasst: 20.01.2010, 09:05
von Christina83
genau, ich würd auch bei gericht anrufen und notfalls akteneinsicht beantragen.

Verfasst: 20.01.2010, 09:28
von gkutes
jetzt musst du erst mal die 5 Monate ab Verkündung gem. §517 ZPO notieren, damit wenigstens irgendwas im Kalender steht

und dann warteste ab, ob die Olle dann noch mit dem Urteil ankommt =)

Verfasst: 20.01.2010, 09:51
von ellimorelli
also am 23.12. verkündet, Fristablauf für die Berufung dann am 23.06. oder?

5 Monate plus einen für die Berufung oder?

Verfasst: 20.01.2010, 10:04
von gkutes
guggst du §520 ;)

immer ein bisschen den blick schweifen lassen =)

Verfasst: 20.01.2010, 10:12
von ellimorelli
also stimmt doch meine Rechnung, FA Berufung 23.06. FA BB 23.07.
bin ich völlig daneben?

Verfasst: 20.01.2010, 10:26
von gkutes
ja, bist du...

Berufung+Begründung spätestens 5 Monate nach Verkündung 23.12.
=23.01. (1Mo) 23.2. (2Mo) 23.03. (3Mo) 23.4. (4Mo) 23.05. (5Mo) Ablauf 25.05. wegen Pfingsten

Verfasst: 20.01.2010, 10:53
von ellimorelli
also muss an dem 25.05. Berufung und Begründung erfolgen? Ich dachte man hat dann trotzdem noch einen Monat für die Begründung.

Verfasst: 20.01.2010, 10:59
von gkutes
#16!!!!
lesen, liebe elli, lesen