Berufungsfrist

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ellimorelli
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#11

18.01.2010, 11:45

ich hab ja nicht einmal ein Aktenzeichen und wer weis, wieviele Urteile an dem Tag verkündet wurden.
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ellimorelli
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#12

20.01.2010, 08:15

Neue Frage zum Thema:

Mdt. rief nach Erinnerung an und teilte mit, dass er selbst das Urteil gegen das Berufung eingelegt werden soll, noch nicht zugestellt bekommen hat. Ihr würdet doch jetzt auch warten bis er es hat, und erst dann die Frist berechnen,oder nicht?
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Christina83
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#13

20.01.2010, 09:05

genau, ich würd auch bei gericht anrufen und notfalls akteneinsicht beantragen.
gkutes

#14

20.01.2010, 09:28

jetzt musst du erst mal die 5 Monate ab Verkündung gem. §517 ZPO notieren, damit wenigstens irgendwas im Kalender steht

und dann warteste ab, ob die Olle dann noch mit dem Urteil ankommt =)
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ellimorelli
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#15

20.01.2010, 09:51

also am 23.12. verkündet, Fristablauf für die Berufung dann am 23.06. oder?

5 Monate plus einen für die Berufung oder?
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gkutes

#16

20.01.2010, 10:04

guggst du §520 ;)

immer ein bisschen den blick schweifen lassen =)
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ellimorelli
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#17

20.01.2010, 10:12

also stimmt doch meine Rechnung, FA Berufung 23.06. FA BB 23.07.
bin ich völlig daneben?
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gkutes

#18

20.01.2010, 10:26

ja, bist du...

Berufung+Begründung spätestens 5 Monate nach Verkündung 23.12.
=23.01. (1Mo) 23.2. (2Mo) 23.03. (3Mo) 23.4. (4Mo) 23.05. (5Mo) Ablauf 25.05. wegen Pfingsten
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ellimorelli
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#19

20.01.2010, 10:53

also muss an dem 25.05. Berufung und Begründung erfolgen? Ich dachte man hat dann trotzdem noch einen Monat für die Begründung.
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gkutes

#20

20.01.2010, 10:59

#16!!!!
lesen, liebe elli, lesen
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