Nichtzulassungsbeschwerde

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Shelly
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#1

12.01.2010, 10:33

Hallo!
Kann mir einer sagen, wie man eine Nichtzulassungsbeschwerde schreibt.
Vielen Dank!
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tcb_w87
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#2

12.01.2010, 10:47

Schau mal auch in 544 ZPO

Aber ich meine man schreibt das ganz einfach nur:

... lege ich im Auftrag des Klägers Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein...

Natürlich noch ausschmücken alles und sich auf das Urteil beziehen mit AZ und so.

Und die Begründung dann eben noch :-)
Leana

#3

12.01.2010, 12:22

da kann ich tcb_w87 nur zustimmen :D

hab erst gestern eine gehabt !!
grommelie
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#4

12.01.2010, 12:46

Darf eine Nichtzulassungsbeschwerde denn jeder einlegen?
carola
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#5

16.01.2010, 16:59

nein, eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH in zivilrechtlichen Sachen dürfen nur Anwälte einlegen und nur solche, die beim BGH zugelassen sind.

eine recht informatorische und wie ich finde, gut verständliche Seite dazu findest Du hier:

http://www.ra-nassall.de/revrecht.html#III

Dort sind die Rechtmittelverfahren vorgestellt, u.a. auch die Nichtzulassungsbeschwerde.

Hoffe, ich konnte Dir damit weiterhelfen.
grommelie
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#6

18.01.2010, 13:31

So hatte ich das mit den BGH-Anwälten auch im Kopf, deswegen war ich verwundert, dass Shelly eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen will.
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sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
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#7

18.01.2010, 15:04

Also, beim BGH dürfen nur speziell dafür zugelassene RA auftreten, allerdings ist das nur in Zivilsachen so, in Strafsachen nicht ... wollte ich mal nur schnell noch dazu beitragen :wink:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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