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Gebühr für Aktenauszug ?

Verfasst: 22.12.2006, 11:35
von stein
Wenn man für die geg. Haftpfichtversicherung Kopien aus der Ermittlungsakte fertigen soll, kann man ja die Fotokopie berechnen.
Man bekommt hierfür auch eine Kostenpauschale in Höhe von 26,00 €. Kann man sonst noch Gebühren berechnen ?

Verfasst: 22.12.2006, 11:43
von Gofi
Kopiekosten Nr. 7000, Mehrwertsteuer u. zzgl. verauslagter Kosten für Akteneinsicht.

Gruß Fiona :xwink

Verfasst: 22.12.2006, 11:44
von Bärchen
Nur die 26,00 € Pauschale, Kopiekosten, Gerichtskosten für die Übersendung, wenn angefallen und die Umsatzsteuer

Verfasst: 22.12.2006, 12:21
von Pepsi
:zustimm

Verfasst: 22.12.2006, 12:46
von stein
Danke und frohes Fest - habe Feierabend - Tschau

Verfasst: 05.06.2007, 08:19
von M.arinchen
Was ist das denn für eine Pauschale? Ich bin nämlich grade in der gleichen Situation. Mein Chef hat mir erzählt, dass man früher, über BRAGO, ziemlich viele Euros "mindestens € 80,00" (Zitat Chef) bekommen hat. Jetzt habe ich den Auftrag, soviel Geld wie möglich, aber annähernd an seine Vorstellung, von der gegn. Vers. rauszuziehen, die uns auch mit Aktenauzug beauftragt haben.:nachdenk
Kann mir jemand helfen?
Wäre lieb, Chef kommt nächste Wo aus Urlaub - bis dahin muss ich unbedingt schlauer als er sein, hihi.

Verfasst: 05.06.2007, 08:24
von Curry
Du hast doch RA-Micro. Geh mal unter "Kostenrechnungen RVG" auf die Gebührentatbestände. Da steht unter "§ 4 Vereinbarte Vergütung für Aktenauszug" dieser Betrag.

Verfasst: 05.06.2007, 08:27
von StineP
:zustimm

Gibt er dir eigentlich so vor

Verfasst: 05.06.2007, 08:29
von M.arinchen
Ups, bin ich doof.:nocomment

Das sind genau € 26,00. Jipiieh. Ich freu mich voll, dass sich das so leicht geklärt hat. Ich nehme noch die Kosten für die Akte dazu und die einzelnen Kopien und das muss dem Chefe reichen.

Danke, _nancy_, das war ein hilfreicher, kleiner Schups in die richtige Richtung. :banane

Verfasst: 05.06.2007, 08:30
von Curry
Genau, das muss reichen. Und wenn er doch will, dass du mehr abrechnest, dann wird er schon die entsprechende Antwort von der Versicherung bekommen.