Brauche Dringend Eure

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Mr.Refa187
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#1

28.11.2009, 19:49

Hallo Leutz, nach langer Zögerung habe ich mich registiert, ich brauche eure Hilfe dringend wofür ich euch sehr dankbar wäre. stehe kurz vor Prüfung .. :?
los geht´s, Ausgangsfall:

Rechtsanwältin Zimmer wird von Frauke Berz beauftragt, Klage gegen Hans Frische wegen einer Forderung von 1.000,00 EUR zu erheben. RA Zimmer reicht auftragsgemäß Klage ein. Es ergeht ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren gegen den Beklagten. Das Urteil wird rechtskräftig. RA Zimmer fordert Hans Frische zur Zahlung der Forderung nebst der auf dem Versäumnisurteil festgesetzten RA-Kosten und Gerichtskosten auf. Daraufhin zahlt Hans Frische die geforderten Beträge an Frauke Berz.

Erstellen Sie die Kostenrechnung für RA Zimmer unter Berücksichtigung der von ihr vorauslagten Gerichtskosten.

So jetzt kommt die Lösung:

Klageverfahren
GW: 1.000 €
1,3 Verfg. gem. Nr. 3100 VV RVG 110,50
0,5 Terminsgebühr Nr. 3105 VV RVG 42,50
Auslagen Nr. 7002 VV RVG 20,00
Netto 173,00
ZWANGSVOLLSTRECKUNG:

GW: (1.000+ Gebühren aus Klageverfahern (173) + Gerichtskosten (165)

0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309
Auslagen 7002

Woher kommt das ZV Verfahren?Ist ja in dem Fall nicht erwähnt oder?
Bitte Hilfe.
janii
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#2

28.11.2009, 19:59

gute frage...
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#3

28.11.2009, 20:33

Ganz einfach, von der Zahlungsaufforderung. Wenn er zur Zahlung auffordert, nachdem die Frist zur Zahlung abgelaufen ist, kann der RA. Gebühren geltend machen für die Zahlungsaufforderung mit ZV-Androhung, ergo 3309.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Mr.Refa187
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#4

28.11.2009, 20:59

Danke .. aber:

1. Er (Gegner) hat doch gezahlt?
2. ZV fand doch gar nicht statt?
3. Oder ist das so dass wir VU als Titel behandeln und da die Frist abgelaufen ist und VU rechtskräftig wurde, dass schon als Maßnahme zur ZV angesehen wird und dafür die Gebühr genommen wird?
jenniver
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#5

28.11.2009, 22:12

dass schon als Maßnahme zur ZV angesehen wird und dafür die Gebühr genommen wird?
Ja, dafür bekommst du die 0,3 nach 3309. Wenn du danach doch die ZV einleitest geht diese Gebühr voll in der ZV auf.
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#6

28.11.2009, 22:39

Ja, dafür bekommst du die 0,3 nach 3309. Wenn du danach doch die ZV einleitest geht diese Gebühr voll in der ZV auf.
Darüber gabs auch schon einen Thread. Ich hätte allerdings die 0,3 VG nicht in Ansatz gebracht, hab das nie so gelernt und wir machen das auch nicht in der Kanzlei, also wir rechnen keine 0,3 VG bei Aufforderung zur Zahlung an ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#7

28.11.2009, 22:44

Sunshine, das kannste aber machen...für ne Zwangsvollstreckungsandrohung gibt es ne 0,3 VG...machen wir hier in Berlin auch!!
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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#8

28.11.2009, 22:56

Sunshine, das kannste aber machen...für ne Zwangsvollstreckungsandrohung gibt es ne 0,3 VG...machen wir hier in Berlin auch!!
Ja, kann man machen, aber keiner in der Kanzlei macht das. Wir schreiben immer "Zwecks Vermeidung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ...." Aber abgerechnet wird das nicht extra!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Mr.Refa187
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#9

28.11.2009, 23:20

damit ich jetzt kein extra thread aufmache..hätte ich noch eine Frage die ihr mir vllt. netterweise beantworten könntet:

wann genau nimmt man die hälfte einer gebühr (ich meine die klassische 0,65 gebühr also die hälfte von 1,3?)
Mr.Refa187
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#10

29.11.2009, 01:25

und was ist mit den unterschiedlichen termins- einigungs gebühren?
hauptsächlich habe ich außergerichtl., klageverfahren und zivilverfahren..
woher soll ich wissen wann ich weclhes nehmen soll?
please help!!
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