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anrechenbarer Teil der Geschäftsgebühr

Verfasst: 19.12.2006, 08:24
von stein
Hallo ihr Lieben.
Durch euch habe ich schon jede Menge gelernt. Dafür erst mal Danke.

Nur das mit dem anrechenbaren Teil der Geschäftsgebühr will nicht in meinen Kopf.
Also vielleicht schafft es doch noch jemand - das ich es endlich kapiere -
Wir haben hier kein RA.-Programm.

Beispiel

Wir haben ein Aufforderungsschreiben für den Mdt. an den Schuldner geschickt. Hier wurden unsere Gebühren nach € 190,18 berechnet

1,3 Geschäftsgebühr 32,50
Auslagen 6,50 €
Zwischensumme 39,00 €
MWSt. 6,24 €

Der Schuldner zahlte Raten. Nun habe ich auch Verzugszinsen berechnet und bin am Ende der Forderungsaufstellung bei einem Betrag von 86,69 €.

Wenn ich nun einen MB machen muss, wie sieht dann meine Rechnung aus. Wie hoch ist der Verzugsschaden den ich im MB bei Nebenforderungen eintragen muss. Und wie hoch ist die 0,65 Gebühr, die angerechnet wird ?

Bitte, ich kriege es einfach nich im meinen Schädel.

Verfasst: 19.12.2006, 08:33
von Pepsi
also hast dus doch nicht verstanden.. dann sag es doch

Verfasst: 19.12.2006, 08:35
von Curry
Wie hoch war denn eigentlich die Hauptforderung?

Verfasst: 19.12.2006, 08:36
von Gast
Berechnung des Verzugsschadens

Gegenstandswert: 190,18 €
Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG 1,3 32,50 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 190,18 € 0,65 -16,25 €
- Auslagen in Höhe von 6,50 € bleiben bestehen -
Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 6,50 €
Zwischensumme netto 22,75 €
16 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 3,64 €
zu zahlender Betrag 26,39 €

Diese 26,39 € nimmst Du in den MB als Nebenforderung mit auf

Liebe Grüße Schlaubi

Verfasst: 19.12.2006, 08:37
von Pepsi
wohl 190,18

@stein: der Teil den Schlaubi berechnet hat, ist der Verzugsschaden... der Rest fällt einfach weg (eben Anrechnung)

Verfasst: 19.12.2006, 08:38
von Gast
OOOCCCHHH .........mann und ich hatte das noch so schön zurechtgefriemelt und nun ist alles verschoben.

Musst es Dir etwas mehr wie ne Rechnung vorstellen und ein wenig hinziehen.....

Winke, winke :wink:

Verfasst: 19.12.2006, 08:39
von Curry
@ Pepsi

Danke, hab ich glatt übersehen, dass das da stand. Wie nett von dir, dass du mich so lieb drauf aufmerksam machst...

Verfasst: 19.12.2006, 08:41
von Pepsi
war das jetz ironisch gemeint?!

Verfasst: 19.12.2006, 08:41
von Curry
Also, da ja Zahlungen erst auf die Kostenzinsen, dann auf die Kosten,l dann auf die Zinsen und dann erst auf die Hauptforderung angerechnet werden, bin ich der Meinung, dass eure Kosten ja schon vom Schuldner bezahlt wurden. Deshalb nimmst du in den MB nur noch die restliche Hauptforderung in Höhe von 86,69 € auf.

Verfasst: 19.12.2006, 08:45
von Gast
@ nancy
Das habe ich komplett übersehen!!!!! Du hast natürlich völlig recht!!!!!

Da kann man mal sehen, dass man auch übereifrig sein kann...hihihi