anrechenbarer Teil der Geschäftsgebühr
Verfasst: 19.12.2006, 08:24
Hallo ihr Lieben.
Durch euch habe ich schon jede Menge gelernt. Dafür erst mal Danke.
Nur das mit dem anrechenbaren Teil der Geschäftsgebühr will nicht in meinen Kopf.
Also vielleicht schafft es doch noch jemand - das ich es endlich kapiere -
Wir haben hier kein RA.-Programm.
Beispiel
Wir haben ein Aufforderungsschreiben für den Mdt. an den Schuldner geschickt. Hier wurden unsere Gebühren nach € 190,18 berechnet
1,3 Geschäftsgebühr 32,50
Auslagen 6,50 €
Zwischensumme 39,00 €
MWSt. 6,24 €
Der Schuldner zahlte Raten. Nun habe ich auch Verzugszinsen berechnet und bin am Ende der Forderungsaufstellung bei einem Betrag von 86,69 €.
Wenn ich nun einen MB machen muss, wie sieht dann meine Rechnung aus. Wie hoch ist der Verzugsschaden den ich im MB bei Nebenforderungen eintragen muss. Und wie hoch ist die 0,65 Gebühr, die angerechnet wird ?
Bitte, ich kriege es einfach nich im meinen Schädel.
Durch euch habe ich schon jede Menge gelernt. Dafür erst mal Danke.
Nur das mit dem anrechenbaren Teil der Geschäftsgebühr will nicht in meinen Kopf.
Also vielleicht schafft es doch noch jemand - das ich es endlich kapiere -
Wir haben hier kein RA.-Programm.
Beispiel
Wir haben ein Aufforderungsschreiben für den Mdt. an den Schuldner geschickt. Hier wurden unsere Gebühren nach € 190,18 berechnet
1,3 Geschäftsgebühr 32,50
Auslagen 6,50 €
Zwischensumme 39,00 €
MWSt. 6,24 €
Der Schuldner zahlte Raten. Nun habe ich auch Verzugszinsen berechnet und bin am Ende der Forderungsaufstellung bei einem Betrag von 86,69 €.
Wenn ich nun einen MB machen muss, wie sieht dann meine Rechnung aus. Wie hoch ist der Verzugsschaden den ich im MB bei Nebenforderungen eintragen muss. Und wie hoch ist die 0,65 Gebühr, die angerechnet wird ?
Bitte, ich kriege es einfach nich im meinen Schädel.