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Beantragung der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils

Verfasst: 10.11.2009, 20:21
von chrissi0105
hallo alle zusammen!
hab mal ne kurze frage. soll die vollstreckbare ausfertigung eines urteils beantragen. muss ich da eigentlich eine beglaubigte und eine einfache abschrift unseres schreibens mitschicken? nee, oder?
beim rechtskraftvermerk ist es genauso, oder?

Verfasst: 10.11.2009, 20:24
von slassm
Also wir schicken immer alles 3x - sicher ist sicher, also 1x Original, 1x beglaubigte Abschrift und 1x einfache Abschrift

Verfasst: 10.11.2009, 20:38
von ninah
wir schicken immer nur das original des urteil hin

in sachen
xy ./. xy
überreichen wir anliegend das urteil vom.., az.., mit der bitte um erteilung der vollstreckbaren ausfertigung nebst zustellungsvermerk an den beklagten.



geht bei uns auch immer so durch, hier hat noch nie ein gericht weitere unterlagen verlangt

Verfasst: 10.11.2009, 20:38
von Ernie
Ein Original genügt.

Verfasst: 10.11.2009, 20:46
von honey7874
ninah und ernie :zustimm

Verfasst: 10.11.2009, 20:58
von smile1988
Hmm wieso den dreimal??
Ne bei sowas schicken wir nur einmal den Titel im Original
So wie ninah :daumen

Verfasst: 11.11.2009, 16:36
von gkutes
Es geht hier um den Schriftsatz, mit dem die vollstr. Ausf. beantragt wird. Nicht um die Anlagen, die diesem SS evtl. beigefügt sind.

Ich schicke keine Ausfertigung des Urteils mit hin. Was sollte das für einen Sinn haben? Ich schicke nur meinen einseitigen Schriftsatz EINFACH raus. Ich denke nicht, das das Gericht davon Abschriften an den Gegner schickt.

Verfasst: 11.11.2009, 16:44
von Bino
Ich schicke keine Ausfertigung des Urteils mit hin. Was sollte das für einen Sinn haben?
Manche Gerichte wollen das so, war früher in Brandenburg auch so. Die haben keine abgekürzten vollstr. Ausf. erteilt, sondern aus der vollständigen Ausfertigung eine vollstreckbare gemacht.
Fand ich auch komisch, mittlerweile machen die das in Brandenburg auch nicht mehr so.

Ich schicke den SS übrigens auch nur im Original raus.

Verfasst: 11.11.2009, 19:37
von Mistfratz
Ich würde liebend gerne ein Original meines Schriftsatzes hinschicken und sonst nichts, weil alles andere meiner Meinung sinnlos ist.

Mein Chef besteht aber drauf, dass wir so ein uraltes Formular zum Ankreuzen nehmen und eine Urteilsausfertigung mitschicken. Obwohl wir diese immer unangetastet mit einer zusätzlichen vollstreckbaren Ausfertigung zurückbekommen... :patsch