PKH-Abrechnung
Verfasst: 04.11.2009, 10:24
Hallo,
also ich hab da mal ne ganz blöde Frage und zwar:
Haben wir die erste Instanz gewonnen, dafür habe ich auch die normalen Gebühren, sprich 1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr abgerechnet. Dann hat aber die Gegenseite Berufung eingelegt. Das OLG hat aufgrund der Berufung die Klage abgewiesen, somit hat die Gegenseite die II. Instanz "gewonnen".
Bekomm ich für die II. Instanz auch die 1,6 oder welche Gebühr darf ich nach PKH-abrechnen. Kann ich die PKH-Abrechnung auch ganz normal zum LG schicken mit der ersten Abrechnung oder würdet ihr das getrennt machen?
Wäre echt für eine schnelle Antwort sehr dankbar.
also ich hab da mal ne ganz blöde Frage und zwar:
Haben wir die erste Instanz gewonnen, dafür habe ich auch die normalen Gebühren, sprich 1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr abgerechnet. Dann hat aber die Gegenseite Berufung eingelegt. Das OLG hat aufgrund der Berufung die Klage abgewiesen, somit hat die Gegenseite die II. Instanz "gewonnen".
Bekomm ich für die II. Instanz auch die 1,6 oder welche Gebühr darf ich nach PKH-abrechnen. Kann ich die PKH-Abrechnung auch ganz normal zum LG schicken mit der ersten Abrechnung oder würdet ihr das getrennt machen?
Wäre echt für eine schnelle Antwort sehr dankbar.