Kanzlei will mich nicht zur Zwischenprüfung anmelden

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Diva
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#1

30.10.2009, 12:19

Hallo!

Ich brauche dringend mal einen Rat es ist aber eine ziemlich lange Geschichte und zwar meine Kanzlei möchte mich nicht zur Zwischenprüfung anmelden aufgrund meiner Erkrankung aber da mein Arzt meinte ich soll Arbeiten gehen da die Zwischenprüfungen vor der Tür stehen und ich das auch tuen werde will meine Kanzlei mich trotzdem nicht anmelden haben die ein Recht mich nicht zur Zwischenprüfung zu lassen??ich hätte dann ein Jahr umsonst gemacht...was haltet ihr davon und hättet ihr einen Rat was ich machen kann?? :( :(
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LuzZi
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#2

30.10.2009, 12:29

Wieso wollen die dich nicht zur Zwischenprüfung anmelden? Sorry, aber das ist ja mal total dämlich ...
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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lucy1510
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#3

30.10.2009, 12:29

Hallöchen.

Bist Du denn schon länger krank? Soweit ich weiß, muss der Betrieb Dich zur Zwischenprüfung anmelden. Erkundige Dich doch mal bei der Rechtsanwaltskammer. Die können Dir bestimmt weiter helfen. Auf die Fristen würde ich allerdings achten. Nicht, dass Du nachher zu spät bist.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

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(ebenfalls Loriot)
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#4

30.10.2009, 13:11

hallo,

bei der Rechtsanwaltskammer gibt es einen Ausbildungsbeauftragten.

Du solltest mit ihm einen Termin vereinbaren und er sollte mit Deiner Kanzlei sprechen. Wenn Deine Leistungen in der Schule dem Kenntnisstand entsprechen gibt es keinen Grund, warum Du nicht zur Zwischenprüfung gehen solltest, wenn das Ergebnis schlecht ausfällt kannst Du immer noch aufgrund Deiner Krankheit unter Vorlage eines Attestes den Antrag auf Wiederholung des Ausbildungsjahres stellen.

Wahrscheinlich will Diene Kanzlei Dich ein Jahr länger als Auszubildende halten ( billige Arbeitskraft ). :oops:
lillysss

#5

30.10.2009, 13:14

Soweit ich weiß, wird man auch nicht zur Endprüfung zugelassen, wenn man an der Zwischenprüfung nicht teilgenommen hat, von daher würde ich mich erst recht an die Kammer wenden. Die spinnen jawohl!
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Lady81
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#6

30.10.2009, 13:25

Ich kann meinen Vorschreibern nur zustimmen. Wende Dich auf jeden Fall an die Kammer. Zumal die Zwischenprüfung ja auch nur als "Leistungskontrolle" bzw. "Kenntnisstandprüfung" dient, das Ergebnis fließt ja in keinster Weise in die Abschlussprüfung ein.
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#7

30.10.2009, 14:37

danke ich werde mich auf jedenfall mal an die Kammer wenden.
Habe meine Schule bzw. meinen Lehrer auch schon in Kenntniss
gesetzt. Die sind echt bekloppt. Bin auch ziehmlich verzweifelt
weil ich einfach nicht verstehen kann wie man so verböhrt sein kann.
Danke nochmals für eure Eintragungen
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#8

30.10.2009, 19:58

Hm, rein theoretisch, kann man die ZP auch ein Jahr später machen... ist im OLG Bezirk München so - z. B. wenn man krankgeschrieben ist - was hier ja nicht der Fall ist.
Wie bereits gesagt, auf jeden Fall zur Kammer gehen
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Ciara
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#9

31.10.2009, 23:47

Bei uns in Hamburg ist es auch so, dass du die Zwischenprüfung dann ein Jahr später machen kannst, wenn du krankgeschrieben bist. Man sollte sich aber trotzdem anmelden. Auf jeden Fall die Kammer mal anrufen.
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smile1988
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#10

09.11.2009, 21:34

Ich meine bei uns (RAK HAMM) konnte man die Zwischenprüfung auch im Winter nachholen, bin mir aber grad nicht sicher ;-P
Aber wieso wollen die dich den nicht anmelden, is doch auch blöd für die Kanzlei selber oder nicht??

Ich würde bei der Kammer anrufen und direkt nachfragen...
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