Rechtsmittel geg. Aufhebung d. Kostenfestsetzungsbeschlusses
- jojo
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Kein RM gegen den Beschluss ? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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- advocatus diaboli
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Wenn keine Rechtsbeschwerde in Betracht kommt, ist das schon möglich.
- jojo
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Ne, das kann nicht sein:
Der KFB ergeht, wird auf die Beschwerde hin ganz- oder teilweise aufgehoben und dann ?
Da ist die ursprünglich obsiegende Partei beschwert und hat somit ein Beschwerderecht.
Und außerdem darf der Rpfl gar keine Entscheidung treffen, die unanfechtbar sind, vgl den ganzen Kram mit den Vorabbescheiden.
Der KFB ergeht, wird auf die Beschwerde hin ganz- oder teilweise aufgehoben und dann ?
Da ist die ursprünglich obsiegende Partei beschwert und hat somit ein Beschwerderecht.
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Hatte jetzt daran gedacht, daß / falls das LG den KFB aufgehoben hat.
- jojo
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Ah, jetzt komm ich dahinter: Ich bin davon ausgegangen, dass mit "das Gericht" der Rechtspfleger gemeint war, der abgeholfen hat.
Wenn es das Beschwerdegericht war, dann gibts außer der Rechtsbeschwerde, die in aller Regel erfolglos ist, tatsächlich nix mehr.
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