Hallo!
Wir haben folgendes Problem:
Im März 2009 erließ das Gericht einen Kfb. Gegen diesen hat die Gegenseite sofortige Beschwerde eingelegt.
Das Gericht hat nunmehr den Kfb aufgehoben.
Können wir dagegen vorgehen?
Welches Rechtsmittel ist hier zulässig? Vielen Dank
Viele Grüße Julia
Rechtsmittel geg. Aufhebung d. Kostenfestsetzungsbeschlusses
- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3168
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Das ergibt sich doch aus deinem Beitrag ?
Sofortige Beschwerde
Sofortige Beschwerde
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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Wenn der KFB komplett aufgehoben wurde, dann vermutlich durch Beschluss. Und was legt man gegen den Beschluss ein? Die sofortige Beschwerde!
Zuletzt geändert von §§-Hexe am 28.10.2009, 11:32, insgesamt 1-mal geändert.
- jojo
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§ 104 III ZPO, 11 RpflG,
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
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Seid Ihr euch sicher?
Das Gericht hat den Kostenfestsetzungsbeschluss aufgrund der sofortigen Beschwerde der Gegenseite aufgehoben.
Und wir wollen dagegen Rechtsmittel einlegen. Das ist ja kein Kostenfestsetzungsbeschluss. Nur ein Beschluss.
Ich glaube, dass Ihr mich mißversteht.
Das Gericht hat den Kostenfestsetzungsbeschluss aufgrund der sofortigen Beschwerde der Gegenseite aufgehoben.
Und wir wollen dagegen Rechtsmittel einlegen. Das ist ja kein Kostenfestsetzungsbeschluss. Nur ein Beschluss.
Ich glaube, dass Ihr mich mißversteht.
- jojo
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Ich versteh dich schon ganz gut: Aber im Festsetzungsverfahren gilt nun mal der § 104 III ZPO.
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