Rechtsmittel geg. Aufhebung d. Kostenfestsetzungsbeschlusses

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Julia27
Forenfachkraft
Beiträge: 109
Registriert: 30.05.2007, 21:00

#1

28.10.2009, 11:06

Hallo!
Wir haben folgendes Problem:
Im März 2009 erließ das Gericht einen Kfb. Gegen diesen hat die Gegenseite sofortige Beschwerde eingelegt.

Das Gericht hat nunmehr den Kfb aufgehoben.

Können wir dagegen vorgehen?
Welches Rechtsmittel ist hier zulässig? Vielen Dank
Viele Grüße Julia
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#2

28.10.2009, 11:14

Das ergibt sich doch aus deinem Beitrag ?

Sofortige Beschwerde
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Julia27
Forenfachkraft
Beiträge: 109
Registriert: 30.05.2007, 21:00

#3

28.10.2009, 11:17

Das verstehe ich nicht.
Wieso ergibt das sich aus meinem Beitrag.
Das Gericht hat den KFB aufgehoben, durch Beschluss.

Welche §§?
Gruß
§§-Hexe
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 28.10.2009, 09:32
Wohnort: Bochum

#4

28.10.2009, 11:24

Wenn der KFB komplett aufgehoben wurde, dann vermutlich durch Beschluss. Und was legt man gegen den Beschluss ein? Die sofortige Beschwerde!
Zuletzt geändert von §§-Hexe am 28.10.2009, 11:32, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#5

28.10.2009, 11:27

§ 104 III ZPO, 11 RpflG,
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Julia27
Forenfachkraft
Beiträge: 109
Registriert: 30.05.2007, 21:00

#6

28.10.2009, 11:31

Seid Ihr euch sicher?

Das Gericht hat den Kostenfestsetzungsbeschluss aufgrund der sofortigen Beschwerde der Gegenseite aufgehoben.
Und wir wollen dagegen Rechtsmittel einlegen. Das ist ja kein Kostenfestsetzungsbeschluss. Nur ein Beschluss.
Ich glaube, dass Ihr mich mißversteht.
§§-Hexe
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 28.10.2009, 09:32
Wohnort: Bochum

#7

28.10.2009, 11:38

Regulär bleibt es bei der Beschwerde. Es sei denn, es ist im Wege der Berufung über den KFB der I. Instanz entschieden worden.
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#8

28.10.2009, 11:39

Ich versteh dich schon ganz gut: Aber im Festsetzungsverfahren gilt nun mal der § 104 III ZPO.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Julia27
Forenfachkraft
Beiträge: 109
Registriert: 30.05.2007, 21:00

#9

28.10.2009, 12:53

So wir hatten soeben beim Gericht angerufen.
Es gibt kein Rechtsmittel gegen diesen Beschluss...
gkutes

#10

28.10.2009, 13:06

ihr bekommt jetzt einen neuen kfb, oder?
Antworten