Reisekostenmonierung

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Melanie
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#1

27.10.2009, 11:18

Hallo,
wieder einmal das leidige Thema Reisekostenmonierung:
Wir sind auswärtige Vertreter des Klägers und machen Reisekosten für 2 Gerichtstermine geltend. Entfernung Kanzlei-Gericht 118 km, Entfernung Wohnort Mdt.-Gericht ebenso. Gegenseite moniert jetzt unseren Antrag bzgl. der Reisekosten. Gegenseite ist der Meinung, Mandant hätte einen Rechtsanwalt direkt am Gerichtsort nehmen können und ist daher nur mit der Festsetzung eines fiktiven Infogespräches des Mandanten einverstanden. Was kann ich dem entgegensetzen?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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Tina112
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#2

27.10.2009, 12:42

Je nach Fall (ob Anwalt am dritten Ort oder am Wohnort des Mandanten) entweder den ganzen Text oder nur den ersten und letzten Absatz übernehmen:

""Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 16.10.2002; GZ. VIII ZB 30/02) ist die Zuziehung eines am Wohn- und Geschäftsortes der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 II 1, Hs 2 anzusehen.
In der Folge sind die Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts zur Terminswahrnehmung regelmäßig als notwendig und erstattungsfähig anzusehen.

Dies gilt hier auch unter der Berücksichtigung der Problematik "Rechtsanwalt am dritten Ort":
Reisekosten eines am dritten Ort (weder Gerichtsort noch Wohn- oder Geschäftsort der Partei) ansässigen Prozessbevollmächtigten sind bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts erstattungsfähig, wenn dessen Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung erforderlich gewesen wäre. (BGH Beschluss vom 18.12.2003, I ZB 21/03).

Da der Kanzleisitz des Prozessbevollmächtigten der Kläger/Beklagten näher/in gleicher Entfernung vom Gerichtsort ........ liegt als der Wohnsitz der Klagepartei/Beklagten, ist die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten in beantragter Höhe gegeben.""

Hoffe ich konnte dir damit helfen.
Gruß
Liebe Grüße

Tina

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :-)
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