Abrechung gemäß § 34 RVG?
Verfasst: 12.12.2006, 18:40
Also mein Rechsanwalt legte mir heute einnen Zettel hin, worauf stand:
Abrechung
§34RVG = 70,00 €
7002 VV RVG
7998 VV RVG
Wie muss ich jetzt den § 34 Abrechnen? muss ich genau beischreiben um dwas es sich genau handelt ? und was genau und in welchem Rahmen muss ich das abrechnen?
Hilfe ich habe keine Ahnung wie genau ich das machen soll, bin ich den richtig das dies die ehemalige Nr 2100 VV RVG ist, also die Gebühr für das erste Beratungsgespräch? Allerdings ist unser Mandant eine Firma also eigentlich Mandatin, denn ich habe eine Gebühr gefunden, die für das erste Gespräch bei Verbrauchern abrechnen zu gilt, aber was mach ich bei einer Firma?
Ich danke schonmal im vorraus, MFG RenoNRW
Abrechung
§34RVG = 70,00 €
7002 VV RVG
7998 VV RVG
Wie muss ich jetzt den § 34 Abrechnen? muss ich genau beischreiben um dwas es sich genau handelt ? und was genau und in welchem Rahmen muss ich das abrechnen?
Hilfe ich habe keine Ahnung wie genau ich das machen soll, bin ich den richtig das dies die ehemalige Nr 2100 VV RVG ist, also die Gebühr für das erste Beratungsgespräch? Allerdings ist unser Mandant eine Firma also eigentlich Mandatin, denn ich habe eine Gebühr gefunden, die für das erste Gespräch bei Verbrauchern abrechnen zu gilt, aber was mach ich bei einer Firma?
Ich danke schonmal im vorraus, MFG RenoNRW