Abrechung gemäß § 34 RVG?

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RenoNRW
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#1

12.12.2006, 18:40

Also mein Rechsanwalt legte mir heute einnen Zettel hin, worauf stand:

Abrechung
§34RVG = 70,00 €
7002 VV RVG
7998 VV RVG

Wie muss ich jetzt den § 34 Abrechnen? muss ich genau beischreiben um dwas es sich genau handelt ? und was genau und in welchem Rahmen muss ich das abrechnen?

Hilfe ich habe keine Ahnung wie genau ich das machen soll, bin ich den richtig das dies die ehemalige Nr 2100 VV RVG ist, also die Gebühr für das erste Beratungsgespräch? Allerdings ist unser Mandant eine Firma also eigentlich Mandatin, denn ich habe eine Gebühr gefunden, die für das erste Gespräch bei Verbrauchern abrechnen zu gilt, aber was mach ich bei einer Firma?

Ich danke schonmal im vorraus, MFG RenoNRW
Tut das, was ich auch tun würde :-)
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Sandra S.
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#2

12.12.2006, 19:24

Schreib doch einfach in die Rechnung "vereinbarte Gebühr für Beratung gem. § 34 RVG", dann auf die 70,00 € noch Auslagen und USt. (mit Nr. 7998 ist doch sicher Nr. 7008 gemeint).

Ich nehme an, dass dein Chef das mit dem Mdt. im Gespräch so vereinbart hat.

Ob es sich um einen Verbraucher oder eine Firma handelt, ist in diesem Fall egal. Du musst dann nur die Obergrenze 190,00 € bzw. 250,00 € beim Verbraucher beachten. Kommst ja aber hier sowieso nicht an die Obergrenze ran.

Wenn dein Chef nicht vereinbart hat, dass diese Gebühr nicht(!) angerechnet wird, gilt § 34 II RVG, d.h. du musst sie dann später auf die Geschäftsgebühr/Verfahrensgebühr voll anrechnen.

Ne schriftliche Vereinbarung gibts wohl nicht? Da müsste das dann ja drin stehen.
Liebe Grüße
von Sandra
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Pepsi
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#3

12.12.2006, 20:22

braucht man auch nicht, man kann auch nach der alten Regelung abrechnen wenn es keine gibt.. machen wir auch
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Sandra S.
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#4

12.12.2006, 20:31

@Pepsi:
Meinte nur wegen der Anrechnung. Wenns da keine Vereinbarung gibt, dass die Anrechnung ausgeschlossen wird, muss man ja anrechnen. Oder?
Liebe Grüße
von Sandra
RenoNRW
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#5

12.12.2006, 20:34

aha ja das sollte 7008 heissen ups :oops:

Ok das hilft mir schonmal weiter denn schriftlich hat er nichts gemacht ich denke auch das das telefonisch wenn überhaupt so gemacht worden ist denn dieser Mandat ist öfters da und die kenne sich bla bla jeder weiss was gemeint ist .

Also dann werd ich das mal so verfassen und dann mal schaun was mein chef dazu sagt ich melde mich wenn ich näheres weiss, das wir allerdinsg erst am donnerstag sein, da er morgen einen auswärtstermin hat und das länger dauert. aber ich melde mich ob das so ok war und danke nochmal find es echt klasse wie hier immer geholfen wird und vor allem auch aufgebaut und so weiter ein :thx :thx :thx
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