Anerkenntnis und weiter...

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scully
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#1

20.10.2009, 13:19

Hallo,

wir haben von einem säumigen Mandanten ein Anerkenntnis, dass er uns die Gebühren in Höhe von ... schuldet... nun meldet er sich nicht mehr. Arbeitgeber und Konto sind bekannt... nur was mach ich jetz mit dem Anerkenntnis? Den GV beauftragen.. is ja aber kein Urteil...

Kann ich damit jetzt Anerkenntnisurteil beantragen oder ...?
Sorry steh aufm Schlauch...
Ernie

#2

20.10.2009, 13:23

Liegt Dir ein reines Anerkenntnis vor oder aber ein Anerkenntnis mit Lohnabtretung?
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scully
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#3

20.10.2009, 15:57

jipp, reines Anerkenntnis...

also so eins:

Hiermit erkenne ich an... dass ich der Kanzlei... ganz viele €uros schulde...

haben das nur wegen Verjährung gemacht, Mdt hatte erklärt, dass er nicht zahlen kann, und da durch MB nur weitere Kosten entstehen, hat er uns das dann unterschrieben...
Ernie

#4

20.10.2009, 16:01

Meines Erachtens nach kannst Du damit nichts anfangen... Sorry, aber da bleibt ja nur die ordentliche Titulierung mittels MB oder Zahlungsklage.
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ReNoJessy
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#5

20.10.2009, 16:07

Oder ist das ein notarielles Schuldanerkenntnis?
(¯`•.¸,¤° Gruß Jessy °¤,¸.•*´¯)

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Ritter Herbord
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#6

20.10.2009, 16:39

Also das Stück Papier hättet ihr euch sparen können. Ohne Lohnabtretung ist das nix wert. Sonst hättet ihr wenigstens den Lohn im Rahmen der Möglichkeit einziehen können.

Ein notarielles Schuldanerkenntnis hätte auch Kosten für MB und VB gespart. Nun müsst ihr doch das gerichtliche Mahnverfahren anschieben. Sonst bekommt ihr keinen Titel.
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scully
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#7

21.10.2009, 08:21

:patsch na dann dank ich mal für die schnelle Antwort...

es wird wohl auf ne Zahlungsklage hinauslaufen...
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