Hey ihr Lieben!
ganz kurze Frage...Wenn ich eine Frist von 10 Tagen habe, und die Frist auf einen Samstag fällt
--> ist dann Freitag bei uns der Fristablauf oder Montag? Eher Freitag oder habe ich einen Denkfehler?
Ich habe nur noch in Erinnerung das wenn die Frist auf einen Sonntag oder Feiertag fällt, dass dann der nächste Werktag maßgeblich ist...
Danke schon mal voraus!!!
Frist 10 Tage!
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5171
- Registriert: 15.05.2009, 09:36
- Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
- Wohnort: Bayern
§ 222 Fristberechnung
(2) Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Würde somit den Montag nehmen!
(2) Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Würde somit den Montag nehmen!
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3858
- Registriert: 08.06.2007, 11:33
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Baden-Württemberg
Montag ist richtig! Sonnabend = Samstag!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 112
- Registriert: 23.01.2008, 08:46
- Beruf: gelernte ReFa, aber jetzt Mitarbeiterin in Personalabteilung
- Software: Advoware
- Wohnort: Köln
Jep... Montag
[color=#FF0000]LG, Sabrina[/color]
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/as1cqoT0g411112MDAwNDMwbHwwMDA2NDIybHxHbPxja2xpY2ggdmVyZ2ViZW4gc2VpdA.gif[/img][/url]
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/as1cqoT0g411112MDAwNDMwbHwwMDA2NDIybHxHbPxja2xpY2ggdmVyZ2ViZW4gc2VpdA.gif[/img][/url]
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 125
- Registriert: 13.11.2007, 19:36
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Chemnitz
Wie ist das denn jetzt wenn ich das Schreiben am 12.02.2010 zugestellt habe und innerhalb von 10 Tagen Stellung nehmen soll! Fristende am 22. oder 26.? Bin der Meinung am 22.!
Ich würde auch sagen, der 22. ist der Fristablauf - die zehn Tage sind dann ja rum.
- Schlumpf71
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 17
- Registriert: 03.07.2008, 10:49
- Beruf: RENO-Fachangestellte
- Wohnort: Birkenwerder