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Kann man PKH-Kosten mit der Staatskasse abrechnen?

Verfasst: 01.10.2009, 20:18
von nicole271085
Hi

hab mal eine Frage zum PKH :oops: ,
diese konnte mir bis jetzt keiner richtig beantworten. :(

Kann man PKH auch mit der Staatskasse abrechnen?

Eine Partei gewinnt den Rechtsstreit und hat vorher PKH beantragt. Kann man dann die eigentliche Vergütung die man bekommen hätte, wenn man nicht PKH beantragt hat, diesen Differenzbetrag mit der Staatskasse abrechnen?

Verfasst: 01.10.2009, 20:38
von Sam29
Du hast zwei Wege, entweder die vollen Gebühren gegenüber der Gegenseite festsetzen lassen, oder aber die Differenz, oder ist es Strafrecht?

Verfasst: 01.10.2009, 21:58
von Pepples
Nein, kann man nicht.
Die PKH-Gebühren erstattet die Staatskasse, die Differenz zu den Wahlanwaltsgebühren muss die Gegenseite erstatten, sofern denn Kostentragung ausgeurteilt wurde.
Muss die Gegenseite keine Kosten tragen, gibts auch keine Wahlanwaltsgebühren.

Sollte PKH nachträglich aufgehoben werden, kann die Differenz zur Wahlanwaltsgebühr vom eigenen Mandanten verlangt werden.

Verfasst: 01.10.2009, 22:09
von Silvia
:zustimm

1.) PKH-Abrechnung (PKH-Gebühren) (Diese Gebühren sind sicher !)

2.) KFA § 126 (Regelgebühren abzgl. PKH-Gebühren)
(Differenz im eigenen Namen gegen den Gegner festsetzen lassen)

LG Silvia