Hallo,
ich soll einen Kostenfestsetzungsantrag machen.habe folgenden Sachverhalt:
- außergerichtliches Aufforderungsschreiben
- Mahnbescheid
-Gegenseite legt widerspruch ein
-Mahnbescheidsbegründung
-VU ohne mündliche Verhandlung
was lasse ich mit festsetzen?? Die geschäftsgebühr wird nicht mit reingenommen, aber angerechnet, dass weiß ich. Aber was ist mit der Verfahrensgebühr 3305 für den MB??
Kostenfestsetzungsantrag
- sunshine24
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Die kannst du mit reinnehmen, musst aber nicht, da diese ja voll auf die VG Nr. 3100 angerechnet wird. Allerdings musst du die doppelte Auslagenpauschale beachten!Aber was ist mit der Verfahrensgebühr 3305 für den MB??
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- Vorzimmerkeule
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Die Geschäftsgebühr aber nur dann mit reinnehmen, wenn sie im MB mit geltend gemacht wurde. Falls nicht, bekommt man auch die doppelte Auslagenpauschale auch net. Oder irre ich da??
Liebe Grüße, Manu
- sunshine24
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Die Geschäftsgebühr kommt gar nicht in den KFA ... aber man bekommt für das Mahnverfahren extra die Nr. 7002, deswegen doppelte Auslagenpauschale
@Loona:
Wurden im VU eure außergerichtlichen Kosten mit tituliert? Wenn nicht, brauchste nämlich die GG nicht anrechnen ... aber ich nehm mal an, dass ihr das mit "eingeklagt" hattet ...
Der KFA müsste meiner Meinung nach dann wie folgt aussehen:
0,35 VG Nr. 3305 (1,0 VG abzgl. 0,65 GG)
1,3 VG Nr. 3100
./. 1,0 VG Nr. 3305
0,5 TG
2 x Tele (1x fürs Mahnverfahren, 1x fürs streitige Verfahren)
USt
Du könntest allerdings auch die Gebühr fürs Mahnverfahren weglassen im KFA, da wie bereits geschrieben, diese ja voll angerechnet wird. Würde dann aufs Gleiche rauskommen:
0,65 VG Nr. 3100
0,5 TG
2x Tele
USt
@Loona:
Wurden im VU eure außergerichtlichen Kosten mit tituliert? Wenn nicht, brauchste nämlich die GG nicht anrechnen ... aber ich nehm mal an, dass ihr das mit "eingeklagt" hattet ...
Der KFA müsste meiner Meinung nach dann wie folgt aussehen:
0,35 VG Nr. 3305 (1,0 VG abzgl. 0,65 GG)
1,3 VG Nr. 3100
./. 1,0 VG Nr. 3305
0,5 TG
2 x Tele (1x fürs Mahnverfahren, 1x fürs streitige Verfahren)
USt
Du könntest allerdings auch die Gebühr fürs Mahnverfahren weglassen im KFA, da wie bereits geschrieben, diese ja voll angerechnet wird. Würde dann aufs Gleiche rauskommen:
0,65 VG Nr. 3100
0,5 TG
2x Tele
USt
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Fällt die Terminsgebühr denn überhaupt an? Weil das VU ist ohne mündliche Verhandlung ergangen??
- sunshine24
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Wieso ist denn ein VU ergangen?
Es gibt doch meiner Meinung nach nur 2 Möglichkeiten:
1) Gegner erscheint nicht zum Termin bzw. ist nicht ordnungsgemäß vertreten
2) Gegner hat die Verteidigung nicht rechtzeitig angezeigt
Für beides gibt es die 0,5 TG nach Nr. 3105 ... siehe hierzu die Anmerkungen zu Nr. 3105 ...
Es gibt doch meiner Meinung nach nur 2 Möglichkeiten:
1) Gegner erscheint nicht zum Termin bzw. ist nicht ordnungsgemäß vertreten
2) Gegner hat die Verteidigung nicht rechtzeitig angezeigt
Für beides gibt es die 0,5 TG nach Nr. 3105 ... siehe hierzu die Anmerkungen zu Nr. 3105 ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!