Rechnungs-Nr. bei Selbstbehalt ?

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stein
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#1

05.12.2006, 15:08

Frage 1)
Wenn ein Mdt. bei einer Versicherung eine Selbstbeteiligung abgeschlossen hat - dann nennt man das doch Selbstbehalt - oder ?

Frage 2)
Wenn man von seinem Mdt. diesen Selbstbehalt haben möchte, vergibt man dann dafür eine Rechnungs-Nr. ? Bzw. schreibt man dann darüber eine richtige Rechnung ?

Chef wollte das von mir wissen - ich weiß es nicht !!!
Dreamgirl

#2

05.12.2006, 15:14

Hallo
Also zu Frage 1) kann ich dir keine Antwort geben. Ich hab das Wort noch nicht bei uns gehört.

Zu Frage 2)
Ich kenne es so, dass man vom Mandanten die Selbstbeteiligung in einem Anschreiben anfordert und dann nachher unter der Rechnung an die Versicherung wieder abzieht. Auf die Rechnung der Versicherung muss natürlich die Rechnungsnummer.

Hoffe ich konnte dir helfen!?

Liebe grüße
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stein
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#3

05.12.2006, 15:16

also keine Rechnungsnummer - wie machen das die anderen - ?
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Curry
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#4

05.12.2006, 15:18

Zur ersten Frage: Also ich nenne es eher Selbstbeteiligung, aber Selbstbehalt geht natürlich auch.

Zur zweiten Frage: Die Rechtsschutz erhält keine Originalrechnung mit Rechnungsnummer, sondern nur eine Kopie der Originalrechnung an den Mandanten oder eine Kostenaufstellung. Der Mandant bekommt eine Originalrechnung mit Rechnungsnummer übersandt.

Die Rechtsschutzversicherung gleicht dann den Betrag ohne Selbstbeteiligung aus und die Mandantschaft zahlt dann die Selbstbeteiligung. Die einzelnen Beträge schlüssele ich im Anschreiben noch mal auf.
Curry

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stein
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#5

05.12.2006, 15:33

Also vergibst du nur Rechnungs-Nummern bei Rechnungen an die Mandanten. Alles andere nennst du Kostenaufstellung.
Wird das jetzt überall - in allen Kanzleien so gemacht ?
Bei uns hat bisher jede rausgeschickte Rechnung, egal an wen, eine Rechnungs-Nummer bekommen.
Bzw. meine Vorgängerin hat in einer Akte - immer die gleiche Rechnungs-Nr. vergeben - für die nächste Akte dann wieder
eine nächste Rechnungs-Nr.
Von daher weiß ich jetzt nicht so recht, wann ich eine vergeben muss und wann nicht.
Bei der Steuerberaterin habe ich nachgefragt und die sagte jede Rechnung eine neue Nr.
Aber beim Lesen im Forum dachte ich bei mir, dass kann nicht stimmen.
Sag mal, habt ihr das in der Berufsschule gelernt ?
Zu meiner Zeit gab es keine Rechnungs-Nrn usw. Würde mich ernsthaft interessieren.
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Curry
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#6

05.12.2006, 15:40

Rechnungsnummern werden immer nur an den Auftraggeber vergeben, nie an eine Rechtsschutz oder z.B. gegnerische Haftpflichtversicherung, es sei denn diese beauftragt euch.

In meiner alten Kanzlei haben wir auch jede Rechnung mit einer Rechnungsnummer versehen, was aber falsch ist. In der Berufsschule habe ich das zwar nicht gelernt, aber ich weiß, dass das so ist. Vielleicht kann ja noch jemand sagen, wo genau das steht.
Curry

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#7

05.12.2006, 15:43

Hallölle,
also ich mache es so: RSV bekommt Rechnung mit abgezogener Selbsteiligung und der Mandant bekommt ebenfalls eine Rechnung über die Selbstbeteiligung, beide Rechnungen bekommen bei uns eine Rechnungsnummer.

Viele Grüße
Heike :D
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stein
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#8

05.12.2006, 15:48

so, und jetzt ?
Wie ist es denn nun richtig ?
Jede Rechnung eine neue Nr. oder nur die an die Mdt. ?
Oder macht das jeder wie er Lust hat ?
Da muss es doch eine Regel geben.
Die Sachen können doch schließlich vom Finanzamt geprüft werden.
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#9

05.12.2006, 16:16

Also wir machen es so wie Dreamgirl.........

RSV mit normale Rechnung mit Rechnungsnummer.....

Mandant Anschreiben mit Aufforderung Selbstbeteiligung in Höhe von ...... € zu zahlen.

@ Nancy, wie kommst du darauf, dass nur Auftraggeber eine RE.Nr. bekommen???? Wenn du irgendwo einkaufen gehst, bist du keine Auftraggeber, und bekommst eine Rechnung mit Rechnungsnummer!!????
Gruß aus dem Ruhrgebiet
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#10

05.12.2006, 16:17

Du kannst auch, wie Teddybär ausführt, allen eine Rechnungsnummer geben.
Gruß aus dem Ruhrgebiet
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