Rechnungs-Nr. bei Selbstbehalt ?

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Kathy0679
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#21

05.12.2006, 16:47

ich mache das,

bei uns bekommt jede Rechnung eine Rechnungsnummer egal an wem.... Noch nie hat jemand das bemängelt.... und deine Steuerberaterin sagte das doch auch so.....
Gruß aus dem Ruhrgebiet
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stein
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#22

05.12.2006, 16:49

Ja, stimmt. Aber ich war halt durch verschiedene Beiträge irritiert.
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Curry
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#23

05.12.2006, 16:50

Bei uns bekommt auch jede Rechnung eine Rechnungsnummer, nur bekommt die Rechtsschutz ja keine Rechnung von uns, sondern eine Kostenaufstellung. :D
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Kathy0679
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#24

05.12.2006, 16:50

:P
Gruß aus dem Ruhrgebiet
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Pepsi
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#25

05.12.2006, 19:27

_nancy_ hat geschrieben:Zur ersten Frage: Also ich nenne es eher Selbstbeteiligung, aber Selbstbehalt geht natürlich auch.

Zur zweiten Frage: Die Rechtsschutz erhält keine Originalrechnung mit Rechnungsnummer, sondern nur eine Kopie der Originalrechnung an den Mandanten oder eine Kostenaufstellung. Der Mandant bekommt eine Originalrechnung mit Rechnungsnummer übersandt.

Die Rechtsschutzversicherung gleicht dann den Betrag ohne Selbstbeteiligung aus und die Mandantschaft zahlt dann die Selbstbeteiligung. Die einzelnen Beträge schlüssele ich im Anschreiben noch mal auf.
auf Wunsch von Nancy lass ich mich mal dazu aus, in dem ich dem Posting zustimme

der Mandant ist der einzige, der eine "Original-Rechnung" erhält.. die RS bekommt, der Gegner etc. bekommen alle entweder eine Kopie dieser Rechnung oder eine Kostenaufstellung (was im Prinzip dasselbe ist, bloß sieht es nicht wie eine Rg aus, sondern halt nur die Berechnung, aber RgNr, zahlbar bis usw fehlt)

da ich es aber noch nicht kapiert habe, wie das mit RA Micro geht, schicke ich der RS usw. immer direkt ne Rg, weil bei uns meistens der Mdt keine Rg bekommt, also keinen Kostenvorschuss zahlen muss

falsch ist das insofern, weil der Gegner dann die USt absetzen kann, was er mit einer bloßen Kostenaufstellung oder Kopie der Rg an den Mdt nicht kann.. wenn da mal n ordentlicher Prüfer vom Fiamt kommt, gibts Haue (aber wir machen das schon seit 30 Jahren so, da werd ichs jetzt nicht mehr ändern :roll:
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Sandra S.
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#26

05.12.2006, 20:03

Hi, bin neu hier und wollte mich mal kurz einklinken.

Also wir machen das so:

Wir vergeben eine Rechnungsnummer über den Gesamtbetrag.

Die RS bekommt dann die komplette Rechnung, adressiert an den Mandanten, mit Vermerk "über Rechtsschutzversicherung".

Wenn die Rechtsschutz gezahlt hat, bekommt der Mandant dann die Rechnung mit den abgezogenen Beträgen, die von der Rechtsschutz gezahlt wurden. Auch mit der gleichen Rechnungsnummer. Beinhaltet dann die Selbstbeteiligung, evtl. nicht gezahlte Fahrtkosten etc. Wir schicken dann das Schreiben der RS mit, was gezahlt wurde (falls vorhanden).

Funktioniert ganz gut.

Aber wie gesagt: Man kann den Gesamtbetrag auch aufsplitten in zwei Rechnungen (mit zwei Rechnungsnummern): einmal das was die RS zahlen mussl und das was der Mandant zahlen muss. Finde ich aber etwas verwirrrend, weil die RS ja öfters mal weniger zahlt, als was in Rechnung gestellt wurde.

Alles klar??? :D

Liebe Grüße
von Sandra
Anton79
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#27

05.12.2006, 20:26

hallo! also wier machen das folgendermaßen: Mdt mit Rechnungsnummer und RSVersicherung ohne Nummer. Adressiert wird die Rechnung an die VErsicherung auch im adressfeld mit der adresse der vErsicherung und die bekommen keine nummer.

gibt keine probleme mit dem finanzamt.
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Pepsi
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#28

05.12.2006, 21:08

naja wir hatten auch noch nie Probleme mitm FIamt, allerdings auch keine Prüfung ;-)
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