Widerspruch gegen Beschei der ARGE

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ellimorelli
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#1

18.09.2009, 14:45

Hi

bitte helft mir.

Ich soll einen Widerspruch gegen den Bescheid der ARGE einlegen. Wie schreib ich denn am besten, dass der "ungültig" ist und das die Beiziehung des RA notwendig zu erachten ist?

LG Elli
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Mops
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#2

18.09.2009, 14:59

??? Einfach nur Widerspruch. Begründung ist ja nicht Deine Aufgabe. Antrag wegen Kosten mache ich immer erst nach Entscheidung über den Widerspruch.
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ellimorelli
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#3

18.09.2009, 15:03

kannst du mir ein anderes wort für ungültig nennen, ich steh gerade peinlicherweise auf dem schlauch
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nici01
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#4

18.09.2009, 15:08

Wir machen immer ein einfaches Schreiben:

in o.a. Angelegenheit legen wir gegen den dortigen Bescheid vom ...... Widerspruch ein und bitten höflich um Akteneinsicht.

Nach Akteneinsicht wird dann der Widerspruch vom Chef begründet.
Gruß Nici
s_Sabrina
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#5

18.09.2009, 15:08

Sehe ich auch so wie Mops. Weshalb soll denn überhaupt Widerspruch eingelegt werden? Falsche Berechnung?
[color=#FF0000]LG, Sabrina[/color]

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Mops
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#6

18.09.2009, 15:08

zustimm nici01
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ellimorelli
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#7

18.09.2009, 15:15

ich soll es eben so vorbereiten.
mir fällt nur kein anderes wort für ungültig ein und unwirksam finde ich blöd. Helft mir bitte auf die sprünge
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repfiffi
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#8

18.09.2009, 15:24

warum verbeißt Du Dich denn in das Wort "ungültig"?

Widerspruch einlegen + AE-Antrag mit dem Zusatz, dass der Widerspruch nach erfolgter AE begründet wird. Ich stimme Nici da also auch vollkommen zu ;)

LG
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dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!

Wenn ich aber darf, wenn ich will,
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Sam29

#9

18.09.2009, 20:08

Darf ich nochkurz anmerken, gesetzlich: Widerspruch ERHEBT man und EINGELEGT wird der Einspruch.

Ich schließe mich meinen Vorrednerinne an, einfach nur Widerpruch erheben, AE beantragen, wenn überhaupt nötig und das wars. DA wir ja nicht wissen, was an dem Bescheid ungültig sein soll, können wir es auch nicht bennen.
Es gibt schließlich viele Dinge die beschieden werden
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