Hi
bitte helft mir.
Ich soll einen Widerspruch gegen den Bescheid der ARGE einlegen. Wie schreib ich denn am besten, dass der "ungültig" ist und das die Beiziehung des RA notwendig zu erachten ist?
LG Elli
Widerspruch gegen Beschei der ARGE
- ellimorelli
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- ellimorelli
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Wir machen immer ein einfaches Schreiben:
in o.a. Angelegenheit legen wir gegen den dortigen Bescheid vom ...... Widerspruch ein und bitten höflich um Akteneinsicht.
Nach Akteneinsicht wird dann der Widerspruch vom Chef begründet.
in o.a. Angelegenheit legen wir gegen den dortigen Bescheid vom ...... Widerspruch ein und bitten höflich um Akteneinsicht.
Nach Akteneinsicht wird dann der Widerspruch vom Chef begründet.
Gruß Nici
-
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Sehe ich auch so wie Mops. Weshalb soll denn überhaupt Widerspruch eingelegt werden? Falsche Berechnung?
[color=#FF0000]LG, Sabrina[/color]
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- ellimorelli
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warum verbeißt Du Dich denn in das Wort "ungültig"?
Widerspruch einlegen + AE-Antrag mit dem Zusatz, dass der Widerspruch nach erfolgter AE begründet wird. Ich stimme Nici da also auch vollkommen zu
LG
Widerspruch einlegen + AE-Antrag mit dem Zusatz, dass der Widerspruch nach erfolgter AE begründet wird. Ich stimme Nici da also auch vollkommen zu
LG
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
Darf ich nochkurz anmerken, gesetzlich: Widerspruch ERHEBT man und EINGELEGT wird der Einspruch.
Ich schließe mich meinen Vorrednerinne an, einfach nur Widerpruch erheben, AE beantragen, wenn überhaupt nötig und das wars. DA wir ja nicht wissen, was an dem Bescheid ungültig sein soll, können wir es auch nicht bennen.
Es gibt schließlich viele Dinge die beschieden werden
Ich schließe mich meinen Vorrednerinne an, einfach nur Widerpruch erheben, AE beantragen, wenn überhaupt nötig und das wars. DA wir ja nicht wissen, was an dem Bescheid ungültig sein soll, können wir es auch nicht bennen.
Es gibt schließlich viele Dinge die beschieden werden