Hilfe für Kostenfestsetzung

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Gast

#1

05.12.2006, 13:17

Hallo zusammen!

Ich habe heute eine Akte bei mir im Fach gefunden, bei der ich die Kostenfestsetzung beantragen soll. Leider habe ich keine Ahnung wie das geht, geschweige denn habe ich noch nie so einen Antrag gesehen! Das zusätzliche Problem ist, dass auf der Akte EILT! draufsteht...

Es wäre echt super, wenn ihr mir helfen könntet!

Danke schonmal im Voraus!

Bis dann Winki
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Curry
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#2

05.12.2006, 13:31

Dieses Muster ist von RA-Micro vorgegeben. Du fertigst eine ganz normale Kostenrechnung und fügst diese dann noch ein.

Kostenfestsetzungsantrag

In dem Verfahren

...

- Kläger -

gegen

...

- Beklagte -

zum Aktenzeichen ... (gerichtliches Aktenzeichen)


wird beantragt,

die Kosten gegen den Verfahrensgegner gemäß §§ 103 ff. ZPO festzusetzen.

(Kostenrechnung)

Es wird beantragt, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen und den festzusetzenden Betrag verzinslich ab Antragstellung mit 5 % über dem Basiszinssatz festzusetzen (§ 104 I 2 ZPO) und eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses mit dem Vermerk des Zustellungsdatums zu erteilen.

Der Beklagte/Kläger ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. / Der Beklagte/Kläger ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.


Wenn du eine Kostenausgleichung oder eine Kostenfestsetzung gegen den Mandanten machen musst, gibt es noch andere Vordrucke. Also meine Frage ist erst mal, ob es sich um eine normale Kostenfestsetzung handelt.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Bärchen

#3

05.12.2006, 13:37

:zustimm

und ein herzliches :welcome in Foreno.

Stell dich doch unter "Vorstellungen/Kontakte" einmal vor!

Gruß Nina
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Tine
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#4

05.12.2006, 13:50

Festsetzungsantrag nach § 104 ZPO

An das
Amtsgericht ...


In dem Rechtsstreit
Wer ./. Wen
- Az. -

wird beantragt, nachfolgende Kosten gem. § 104 ZPO gegen den Beklagten festzusetzen und gemäß § 104 I ZPO ab Antragstellung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen:

Kostenrechnung....

Der Autraggeber ist zum Vorsteuerabzug berechtigt oder nicht berechtigt.

Es wird beantragt alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzusetzen.


Rechtsanwalt


Zuständig für das KF-Verfahren ist gemäß § 104 I ZPO das Amtsgericht erster Instanz.

Wurden die Kosten gequotelt, musst Du eine Kostenausgleichung gem. § 106 ZPO beantragen.

Werden die Kosten der Gegegenseite insgesamt auferlegt, machst Du eine Kostenfestsetzung gemäß § 104 ZPO.

Werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, zahlt jeder seine außergerichtlichen Kosten selbst. Die Gerichtskosten werden ausgeglichen, dann solltest Du einen Kostenausgleichungsantrag bezüglich der Gerichtskosten geltend machen wenn Du auf Klägerseite bist.

Werden die Kosten den Parteien je zur Hälfte auferlegt, sollten beide Parteien Kostenfestsetzungsanträge einreichen zum Zwecke der Ausgleichung.

Dann gibt es noch die vereinfachte Kostenfestsetzung nach § 105 ZPO, wenn vor der Verhandlung feststeht, welche Gebühren insgesamt entstehen und das Urteil noch nicht verkündet ist. So hast Du dann Urteil und Kostenfestsetzung in einem Titel.

Dann gibt es noch die KF gegen den Auftraggeber nach § 11 RVG
LG Tine
Gast

#5

05.12.2006, 14:15

So, dann erstmal danke, werde es versuchen und meiner Rechtsanwältin vorlegen. Mal sehen, was sie sagt...

habe mich im Übrigen soeben vorgestellt

Winki
Gast

#6

05.12.2006, 14:18

Im Übrigen ist die Kostenfestsetzung so weit ich das überschauen kann, gegen den Beklagten/den Beschwerdeführer, also nicht gegen unseren Mandanten
Binchen24
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#7

03.03.2016, 19:06

Hallo, ich habe folgende Frage und zwar habe ich hier eine Akte (Verwaltungsgericht) wo die Kläger die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte tragen müssen. Wie stelle ich jetzt den Kostenfestsetzungsantrag nach 104 ZPO? Es handelt sich um zwei Kläger. Für eine schnelle Rückmeldung wäre ich sehr dankbar
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Adora Belle
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#8

03.03.2016, 19:11

Und Ihr vertretet den/die Beklagte(n)? Ganz normalen Antrag, der KFB ergeht gegen die Kläger nach Kopfteilen.
Binchen24
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#9

04.03.2016, 08:44

Also eigentlich vertreten wir die beigeladene Seite. Aber das dürfte ja relativ sein. Muss ja jetzt einen Kostenfestsetzungsantrag nach 104 ZPO stellen. Muss ich da noch was bei schreiben, wenn die Kosten je zur Hälfte auferlegt wurden. Oder reicht ein ganz normaler Antrag? Wie würdet Ihr das machen?
Binchen24
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#10

04.03.2016, 08:46

bei Klagerücknahme muss ich doch auch ne 1,3 VG ansetzen oder?
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