Der Zwangsvollstreckungsantrag im Detail

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ZVAnfänger
Forenfachkraft
Beiträge: 135
Registriert: 09.09.2009, 15:38

#1

09.09.2009, 15:49

Hallo zusammen!

Ich habe ein kleines (so hoffe ich) Problem:

1) Ich habe einen VB, die Hauptforderung besteht aus mehreren Rechnungsbeträgen und ist so auch im VB aufgegliedert.
Die Adresse des Schuldner hat sich amtsbekannt verändert.

Ich habe schon einige der vorhandenen Beiträge gelesen, aber so richtig passen will keiner.

a) Wenn ich den Antrag auf Vollstreckung gem. Titel stelle und die Forderungsaufstellung mache, muss ich die Hauptforderung dann auch in die Einzelrechnungsbeträge aufgliedern?

b) Ich dachte wg. der neuen Anschrift einen ganz neuen Antrag zu stellen, aber wo packe ich dann die Kosten für den ersten erfolgslosen Versuch hinein?

2) Ich habe ein generelles Problem mit den Kosten:
Im MB unten sind bereits Kosten (Gerichtskosten und Anwaltskosten) ausgewiesen, welche sind das?
Ich bekomme die MB, bzw. VB immer dann wenn Sie da sind.

Ich frage mich also, wenn ich vollstrecke wo finde ich die Kosten, die VORHER (Mahnverfahren) angefallen sind?

Und für die Vollstreckung an sich werden ja erneut Kosten fällig, mache ich da eine Art kleines Berechnungsfeld im Antrag?

Ich wäre wirklich dankbar, wenn jemand diese Kostengeschichte mal grob erklären könnte. Prima wäre auch, wenn mir jemand eine Buchempfehlung geben könnte zum Thema ZV für Anfängfer oder Renos, dass das gut erklärt und viell. formularvordrucke enthält.

Vielen Dank schonmal
gkutes

#2

09.09.2009, 16:00

1a) wenn die rechnungen einzeln verzinst werden, wirst du wohl nicht drumrumkomme, außer, du kannst die Zinsen staffeln. programm hast du ja aber leider nicht.

1b) wenn du erst bei der falschen Adresse vollstreckst, bekommst du die Kosten für den ersten ZV nicht erstattet. Kannst ja versuchen, die Auslagen ins Forderungskonto reinzupacken.

2) das sind die Kosten für den MB und den VB! also die Kosten, die im Mahnverfahren angefallen sind. die musst du übrigens auch noch in ein forderungskonto aufnehmen
Und für die Vollstreckung an sich werden ja erneut Kosten fällig, mache ich da eine Art kleines Berechnungsfeld im Antrag?
ja
Buchempfehlung geben könnte zum Thema ZV für Anfängfer
Buchempfehlung: ZV für Anfänger =)

PS: Es heißt Zwangsvollstreckungsauftrag
refa176
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#3

09.09.2009, 16:05

Ich versuch dir mal zu helfen.

Wenn du verschiedene Datumsangaben hast ab wann du Zinsen auf die Hauptforderung bekommst, dann musst du die Hauptforderungen einzeln in die Forderungsaufstellung eingeben.

Deine Frage zu b) versteh ich nich so ganz. Habt ihr schon ne Vollstreckung beantragt oder willst du den VB noch mal ändern lassen???

Die Kosten die im MB aufgeführt sind (RA-Kosten & GK) sind auch im VB aufgelistet.

Diese Kosten decken den MB und den VB ab und sind die so genannten Kosten des Verfahrens. Die nimmst du mit in den Vollstreckungsauftrag rein. Zinsen gibt es darauf auch (musst mal gucken, steht rechts bei den Zinsangaben).

Die Kosten die für die ZV an sich anfallen, lass es die Gerichtsvollzieherkosten oder ähnliches sein, kannst du dann immer wieder in die Forderungsaufstellung mit reinnehmen. Du brauchst dafür keinen extra Titel.

Diese Kosten kannst du auch immer belegen, da du Rechnungen über die Beträge erhälst und diese dann bei weiteren ZV-Versuchen (wenn z.b. später ein PfüB beantragt wird) mit beifügst.

Ich hoffe ich konnt dir ein bisschen helfen...
ZVAnfänger
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#4

09.09.2009, 16:07

Mensch Prima,

vielen Dank ;-)

Dann ist schon einiges klar, wenn das da unten die Kosten für MB und VB sind, nehm ich die auf.

Dann mach ich noch eine kleine Abrechnung mittendrin, mit ner 0,3er, einer Pauschale und der Mwst. und alles ist schon bestens.

Die Grundlage für die Gebühr ist ja die Gläubigerforderung, also nehme ich die HF+Kosten des Mahnverf. oder?

Oh, wow es gibt tatsächlich ein Buch, dass so heisst?
ZVAnfänger
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#5

09.09.2009, 16:09

Also wir haben einen VB und leider auch schon den ersten Vollstreckungsauftrag raus. Zurück kam, amtsbekannt verzogen mit neuer Adresse.

Ich würde jetzt einfach einen neuen Auftrag an richtiger Anschrift erteilen.
gkutes

#6

09.09.2009, 16:10

bastelst du dir grad selbst einen ZV-Auftrag oder hast du irgendwo ein Muster?
Die Grundlage für die Gebühr ist ja die Gläubigerforderung, also nehme ich die HF+Kosten des Mahnverf. oder?
ja

ja-es gibt so ein buch =)
ZVAnfänger
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#7

09.09.2009, 16:16

*g* nee ich hab auch ein Muster, aber leider ohne Erläuterungen dran....
Im Grunde war mir die Geschichte ja klar, aber wirklich nur im Grunde... Musste mich nie damit beschäftigen und plötzlich hab ich es auf dem Tisch und da war ich etwas überfordert.

Aber hier gibt es wirklich kompetente Hilfe...
Buch hab ich grad bestellt... Ich muss mich damit mal in Ruhe auseinander setzen, aber so viel, dass ich wenigstens die Aufträge in der Kanzlei bearbeiten und raussenden kann muss halt schon gehen...

1000 Dank ;-)
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Silvia
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#8

09.09.2009, 17:43

Hallo,

der Gegenstandswert für die Berechnung der 0,3 Gebühr wird berechnet
aus

- HAUPTFORDERUNG

- ALLEN bis zum Tag des Vollstreckungsantrags entstandenen KOSTEN,
z. B. Kosten Mahnverfahren, Gebühren der bisherigen Vollstreckungsanträge, EV-Anträge, Gerichtsvollzieherkosten, ...

- den ZINSEN bis zum Tag des Vollstreckungsantrages

LG Silvia :pcwink
ZVAnfänger
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#9

09.09.2009, 17:46

Hi Silvia,

vielen lieben Dank für die Erklärung.
Ich hoffe ich krieg das jetzt geregelt hier ;-)

LG
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