Verfahrensgebühren

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Trotzki
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#1

02.09.2009, 14:59

Ein Mandant hat Ansprüche gegenüber seinem Gegner, der bereits insolvent ist. Der RA meldet die Ansprüche bei Gericht an. Das Gericht gibt Auskunft, daß eine Quote... ausgeschüttet wurde.

Was bedeutet die Antwort "eine Quote ...ausgeschüttet wurde"?

Welche Gebühren kann der RA in seiner Kostennote geltend machen? Auf welche Gebühren hat er Anspruch (ich habe bereits die 3317 gefunden, gibt es noch mehr Verfahrensgebühren?).
Micsi11
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#2

02.09.2009, 17:52

Was heißt bei dir, er meldet die Ansprüche bei Gericht an? Hat er die Forderung lediglich zur Insolvenztabelle angemeldet? Dann bekommter eome 0,5 Gebühr nach 3320.

Wenn eine Quote ausgeschüttet wird, heißt das, dass eben im Insolvenzverfahren eine Quote ermittelt wurde und der diesbezügliche Betrag (also die Quote, die dem Gläubiger eben zusteht) ausgekehrt wird. Weiß grad ehrlich nicht, wie ich das besser erklären soll.
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sunshine24
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#3

02.09.2009, 19:30

Ich glaube, am Ende des Insolvenzverfahrens wird eine Quote ermittelt, die für die Auszahlung an die Gläubiger wichtig ist. Berechnet sich irgendwie im Verhältnis der "Masse" (=Geld) zur Anzahl der Gläubiger oder so ähnlich halt.

Als Beispiel:

Quote wurde berechnet auf 7,5 %

Gläubiger A stehen laut einem Titel 7500,00 € zu. Laut der Quote bekommt er aber nur 7,5 % aus dem zur Tabelle angemeldeten Betrag zu. Heißt, 7,5 % aus 7.500,00 €

Was die Verfahrensgebühr angeht, stimme ich Micsi zu. Wurde die Forderung lediglich zur Insolvenztabelle angemeldet, bekommt der RA eine 0,5 Gebühr nach Nr. 3320 RVG
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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