Beratungshilfe - 10,00 €

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schnina2403
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#1

10.08.2009, 11:13

Hallo!

Ich hab folgendes Problem:

Die meisten unserer Beratungshilfeanträge werden abgelehnt, wie legen Erinnerung ein, Beschluss ergeht... Wir können nichts mehr machen.

So und meine Frage: Ich kann doch die 10 € dem Mdt. auferlegen, wie schreib ich ihm das? Kann mir jemand vielleicht ein Standardschreiben zur Verfügung stellen?!

Oder wie macht ihr das? Stellt ihr dem Mdt. mehr als die 10 € in Rechnung?

Ich meine man kann ja nun nicht auf seinen Kosten sitzen bleiben.

lg und danke im Voraus
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rebru82
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#2

10.08.2009, 11:25

Ich sag den Mandanten immer, dass die vorher zum Gericht gehen soll und sich einen Berechtigungsschein holen sollen. Wegen der 10 € kassieren wir immer gleich ab.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
muggel09
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#3

10.08.2009, 11:27

Hallöchen,

wir machen es mittlerweile so, dass die MandantInnen vorher einen Berechtigungsschein holen sollen und komischerweise auch in solchen Fällen, in denen uns Beratungshilfe verweigert wird, den Schein bekommen.

Wenn "es" aber doch passiert, schicken wir in der Regel keine Rechnung, obwohl ich das nicht richtig finde. Mit anderen Worten: wir kriegen keine Kohle. Nehmt ihr die 10 Euro denn nicht direkt am Anfang?

Also die haben wir zumindest sicher :)
schnina2403
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#4

10.08.2009, 11:50

Naja bis jetzt nicht... Möchte es aber schon gerne bei meinem Chef durchsetzen. :-)

Bloß wir haben soviele Beratungshilfesachen, wo ich jetzt gern die 10,00 € abrechnen würde.

Die meisten Mdt. kommen ja meistens immer den letzten Tag vor der Frist. Wir schicken die da meistens nicht nochmal weg. Da beantragen wir selbst vorher beratungshilfe mit der bitte um zusendung des Berechtigungsscheines.
LittleMama
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#5

10.08.2009, 12:57

Also ich würde auch anraten, bei Annahme des Mandates vorsichtig nachzufragen, ob die Angelegenheit über BH laufen wird und die gleich zu Gericht schicken, um sich den BH-Schein zu holen.... Dann auch gleich sagen, dass eine Selbstbeteiligung iHv 10 Euro anfallen und gleich beim Beratungsgespräch abkassieren... Quittung natürlich nicht vergessen...

Wenn man das mal versäumt, würde ich irgendein Schreiben zum Anlass nehmen (z.B. etwas zur Kenntnisnahme) und darin daran erinnern, dass noch 10 Euro zu zahlen sind... Viele verschleppen es nämlich extra, bis man es vergisst...

So würde ich es machen...
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wird auch immer nur das bleiben, was er bereits ist!


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Bürostuhlakrobatin
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#6

20.08.2009, 16:19

Hat sich die Gebühr nicht mittlerweile auf 15 EUR erhöht?? Ich meine irgendwo mal so was gelesen zu haben oder????
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Silke81
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#7

20.08.2009, 16:22

Nein, die Gebühr beträgt immer noch 10 Euro. Unser Standardschreiben lautet dabei wie folgt:

"in vorbezeichneter Angelegenheit möchten wir Sie höflichst bitten, den von Ihnen zu erbringenden Eigenanteil wie folgt zu zahlen:

Eigenanteil Beratungshilfe gem. § 8 BerHG EUR 10,00

Wir bitten um Anweisung des vorstehenden Betrages auf eines unserer im Briefbogen benannten Konten unter Angabe des Aktenzeichens."

LG Silke
Herthamaus
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#8

20.08.2009, 17:43

Also wir machen das auch immer so... Erst den Berechtigungsschein holen, dann vergeben wir einen Termin, beim Beratungsgespräch die 10,00 € gleich abkassieren.

Wenn der Mandant dann die 10,00 € nicht dabei hat, bleib ich dran, bis ich die bekomm.
Gerant
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#9

25.08.2009, 19:22

Meine Erfahrunmg ist: Nur noch Beratung mit Berechtigungsschein! Adresse und Tel-Nr. des zuständigen Amtsgerichtes (inkl. Zimmernummer und Sprechzeiten) bereit halten. Und zur Klarstellung: Die 10,00 € sind brutto!
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#10

26.08.2009, 08:14

Es gibt auch noch Rechtsanwälte, die auf die 10,00 Euro verzichten. Mein Chef verlangt diese z.B. nicht. Bei meinen früheren Arbeitgebern war es das gleiche. Die 10,00 Euro wurden nie verlangt. Wir wissen natürlich, dass es das gibt, vielleicht liegt es daran, dass die Anwälte, bei denen ich bislang tätig war bzw. bin in einer Kleinstadt sind.
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