Anmeldung zur Zwischenprüfung verpassen

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
cunningplan
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 04.08.2009, 22:26

#1

04.08.2009, 22:32

Ups, so viel zu tun und ausversehen verpassen sich für die Zwischenprüfung anzumelden.
Was passiert dann? Man nimmt einfach nicht Teil, oder? Ist das wichtig für die Endprüfung, so dass man diese z.B. nicht antreten dürfte wenn man die Zwischenprüfung nicht absolviert hat. Wäre das möglich?
kr
Forenfachkraft
Beiträge: 154
Registriert: 16.06.2009, 22:45
Beruf: gepf. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nürnberg

#2

04.08.2009, 22:39

Also, hab ich das richtig verstanden?
Du hast verpasst dich zur Zwischenprüfung anzumelden?

Dann würde ich schleunigst bei der Kammer anrufen und darum bitten, dass sie deine - nachträgliche - Anmeldung noch berücksichtigen!

Die abgelegte Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Abschlussprüfung.


Falls doch was anderes gemeint war... beschreib die Situation mal genauer.

In welchem Bundesland bist du? Also ich spreche von Bayern... ansonsten mal bei der Kammer nachfragen.

LG
cunningplan
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 04.08.2009, 22:26

#3

04.08.2009, 22:53

Die abgelegte Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Abschlussprüfung.
Mir ist vollkommen unklar wieso die Teilnahme daran Pflicht ist. Es handelt sich hierbei doch eher um eine Art Selbstüberprüfung.
Benutzeravatar
Konsumkind
Forenfachkraft
Beiträge: 218
Registriert: 04.08.2009, 22:00
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#4

04.08.2009, 23:19

Das nächste Mal einfach in den Termin- und Fristenkalender eintragen, denn vergisst man das auch nicht. ;)

Ich würde mich an deiner Stelle bei der Kammer erkundigen.
Bild
Ernie

#5

05.08.2009, 06:53

Du musst sofort die Anmeldung zur Zwischenprüfung erledigen, weil Du ansonsten nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen kannst!

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist -unabhängig von deren Ergebnis- zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung!
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#6

05.08.2009, 08:30

Mir ist vollkommen unklar wieso die Teilnahme daran Pflicht ist. Es handelt sich hierbei doch eher um eine Art Selbstüberprüfung.
Ist es nicht wirklich! Außerdem ist es kein typisches "Reno-Problem" - sondern die Zwischenprüfung hast du bei jeder Ausbildung. Wobei die bei ReNos noch harmlos ist, im Handwerksbereich dauert die teilweise auch schon mehrere Tage und ist richtig anspruchsvoll. Und in vielen Bereichen/Kammerbezirken fließen die Noten der Zw.prüfung in die Zeugnisnoten/Abschlussnoten etc. mit ein.

Schau einfach in die Prüfungsordnung von deinem Kammerbezirk, da wirst du sehen dass sie als ZUlassungsvoraussetzungen mit aufgeführt ist.
Steffi_B
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 54
Registriert: 02.06.2009, 15:21
Wohnort: Hamburg

#7

05.08.2009, 08:50

Bin nicht ganz sicher, aber ich glaube du kannst auch an der nächsten teilnehmen, in meiner Klasse waren damals mehrere krank und die haben die Zwischenprüfung einfach ein halbes Jahr später gemacht.
Suse
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 929
Registriert: 19.03.2007, 13:56
Wohnort: NRW
Kontaktdaten:

#8

05.08.2009, 09:10

cunningplan, das liest sich hier mehr so, als ob du absichtlich vergessen willst dich zur Zwischenprüfung anzumelden.
LG, Ela
Lola84
Forenfachkraft
Beiträge: 104
Registriert: 19.09.2007, 20:45
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Essen

#9

05.08.2009, 19:36

Ich hatte in der berufsschule auch eine die es vergessen hat, die hat die dann 1 Jahr später gemacht, so hatte die im Okt Zwischenprüfung und im januar (weil vorgezogen) abschlussprüfung...

...eine aus unserer "nachbarkanzlei" hats jedoch noch mit hilfe ihrer chefin geschafft sich nachträglich anzumelden.
Maximum
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1024
Registriert: 06.03.2008, 11:24

#10

06.08.2009, 12:50

Mir ist vollkommen unklar wieso die Teilnahme daran Pflicht ist. Es handelt sich hierbei doch eher um eine Art Selbstüberprüfung.
Aber sonst gehts noch? -->Zwischenprüfung ist DIE Voraussetzung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung. Außerdem ist die für die Leute wichtig die eventuell verkürzen wollen! Und die meisten Chefs wollen ja auch sehen was der Azubi mittlerweile gelernt hat.

Außerdem sollte man die Zwischenprüfung ernst nehmen auch wenn sie nicht mit in die Noten einfließt es ist eine gute Übung für die Abschlussprüfung.
Gesperrt