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Ausbildungszeugnis

Verfasst: 14.07.2009, 13:39
von Pixie
A u s b i l d u n g s z e u g n i s

Frau ----, geboren am --- in ---, absolvierte vom 01.08.2006 bis zum 29.06.2009 ihre Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten in unserer Kanzlei und schloss die Ausbildung am 29.06.2009 erfolgreich vor dem Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ab.

Die Kanzlei besteht aus 4 Berufsträgern, einer Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten in Vollzeit sowie einer weiteren in Teilzeit. Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen im Arbeitsrecht, Erb- und Familienrecht, Versicherungsrecht, Mietrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie dem Forderungseinzug und der Zwangsvollstreckung.

Die Ausbildung von Frau --- in der Kanzlei erfolgte in allen für den Beruf spezifischen Bereichen unter Verwendung moderner Bürokommunikation. Hierzu zählen insbesondere:

• Das selbständige Bearbeiten des Mahnwesens inklusive Mahnschreiben, Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden

• Das selbständige Bearbeiten und Erstellen von Zwangsvollstreckungs-aufträgen, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Räumungsaufträgen, Vorpfändungen u.a.

• Mündliche und schriftliche Korrespondenz – auch in englisch - mit Mandanten, Gerichten und Gegnern, auch per Email

• Die selbstständige Anfertigung und Ausfertigung von Schriftsätzen nach Diktat und Vorgabe

• Die selbstständig Ausfertigung von Klagen und Anlagen nach Vorgabe

• Das selbstständige Anlegen, Führen, Verwalten, Ablegen und die Wiedervorlage von Akten

• Das selbstständige Führen des Fristenkalenders

• Die Bearbeitung des Postein- und -ausgangs und das Führen der Postein- und -ausgangsbücher

• Das selbständige Erstellen von Kostennoten nach RVG

• Die selsbständige Bestellung und Verwaltung des Büromaterials


Frau --- eignete sich nach kurzer Einarbeitungszeit und mit Interesse alle erforderlichen Kenntnisse an und konnte schnell selbstständig eingesetzt werden. Hierbei kam ihr ihre schnelle Auffassungsgabe und ihre zügige und konzentrierte Arbeitsweise sehr zu gute. Frau ---- zeigte zunehmend ein hohes Maß an Pflichtbewusstsein und arbeitete äußerst zuverlässig, gewissenhaft und sorgfältig. Auch hoher Arbeitsbelastung war sie gewachsen. Die im Rahmen ihrer praktischen und schulischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten wendete Frau --- in der Praxis jederzeit sicher an.

Insgesamt erledigte Frau --- die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Das Verhalten von Frau --- gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mandanten war stets höflich, freundlich und kollegial.

Frau --- nahm nach ihren guten beruflichen und schulischen Leistungen die Abschlussprüfung wahr. Ihre schriftliche Abschlussprüfung legte sie in der Zeit vom 11.05. – 15.05.2009 und ihre mündliche Abschlussprüfung legte sie am 29.06.2009 jeweils mit Erfolg in Frankfurt am Main ab.

Wir freuen uns, dass wir Frau --- im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis ab dem 01. Juli 2009 in ein Arbeitsverhältnis übernehmen können.


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Danke für Eure Antwort im Voraus! LG

Verfasst: 14.07.2009, 13:43
von supibaerchi
ist meiner meinung nach ein gutes zeugnis. nicht sehr gut, aber gut. und dass sie dich übernommen haben, ist doch auch gut.
ich glaub deswegen brauch man sich keine sorgen zu machen.

Verfasst: 14.07.2009, 13:43
von charly03
:daumen

Ich seh keinen Grund zur Beschwerde ;) Glückwunsch!

Verfasst: 14.07.2009, 13:52
von Stoffel
:zustimm

Klasse Zeugnis, damit kann man gut leben!!

Verfasst: 14.07.2009, 13:59
von SusannLE
Tolles Zeugnis. Vorallem staune ich, was Du alles schon gemacht hast. Ans Fristenbuch dürfen bei uns aus Haftungsgründen nur ausgelernte Refas. :)

Verfasst: 14.07.2009, 14:01
von MG
Du hast einmal "oben" und einmal "unten", wann Du Deine Prüfung hattest. Doppelt gemoppelt ist nicht immer besser ;-)

Was mir noch fehlen würde, wäre etwas, dass Sie dich gerne übernehmen würden, aber derzeit nicht genügend Arbeit da ist, oder so ähnlich.

Ansonsten ist es "zur vollsten Zufriedenheit".

Verfasst: 14.07.2009, 14:03
von charly03
Was mir noch fehlen würde, wäre etwas, dass Sie dich gerne übernehmen würden, aber derzeit nicht genügend Arbeit da ist, oder so ähnlich.
Schau mal, MG:
Wir freuen uns, dass wir Frau --- im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis ab dem 01. Juli 2009 in ein Arbeitsverhältnis übernehmen können.

Verfasst: 14.07.2009, 14:05
von MG
charly03 hat geschrieben:Schau mal, MG:
Wir freuen uns, dass wir Frau --- im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis ab dem 01. Juli 2009 in ein Arbeitsverhältnis übernehmen können.
Die Hitze, die Hitze... :oops:

Verfasst: 15.07.2009, 09:25
von Pixie
Danke! Dann bin ich ja beruhigt!
LG, Pixi