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Einigungsgebühr 1003

Verfasst: 14.07.2009, 09:11
von AnFi
Hallo,
mal eine Anfängerfrage:

Wenn wir bei Gericht einen Vergleich abschließen und ihn fristgerecht widerrufen, da können wir doch trotzdem die 1,0 Einigungsgebühr abrechnen oder?

Verfasst: 14.07.2009, 09:20
von gkutes
nein! Vergleich muss bestand haben

Verfasst: 14.07.2009, 09:20
von Lämmchen
Nein, wenn der Vergleich widerrufen wurde, fällt keine Einigungsgebühr an. Diese fällt nur an, wenn der Vergleich zustande gekommen ist.

Verfasst: 14.07.2009, 09:37
von charly03
:zustimm

Verfasst: 14.07.2009, 09:38
von AnFi
Oki danke euch!

Verfasst: 14.07.2009, 10:12
von 13
Das war auch zur BRAGO-Zeit schon so.

Verfasst: 14.07.2009, 10:13
von lady_lydili
da anfi jetzt in der ausbildung ist, wird sie wohl kaum die brago noch kennen ;-)

Verfasst: 14.07.2009, 10:14
von gkutes
ich glaube kaum, dass Anfi die BRAGO kennt ;)

Verfasst: 14.07.2009, 10:27
von 13
Das war ein allgemeiner ergänzender Hinweis, keine Unterstellung. 8)