Einigungsgebühr 1003

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AnFi
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#1

14.07.2009, 09:11

Hallo,
mal eine Anfängerfrage:

Wenn wir bei Gericht einen Vergleich abschließen und ihn fristgerecht widerrufen, da können wir doch trotzdem die 1,0 Einigungsgebühr abrechnen oder?
Liebe Grüße
AnFi
gkutes

#2

14.07.2009, 09:20

nein! Vergleich muss bestand haben
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Lämmchen
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#3

14.07.2009, 09:20

Nein, wenn der Vergleich widerrufen wurde, fällt keine Einigungsgebühr an. Diese fällt nur an, wenn der Vergleich zustande gekommen ist.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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charly03
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#4

14.07.2009, 09:37

:zustimm
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
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AnFi
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#5

14.07.2009, 09:38

Oki danke euch!
Liebe Grüße
AnFi
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NORTHERN DINO
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#6

14.07.2009, 10:12

Das war auch zur BRAGO-Zeit schon so.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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lady_lydili
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#7

14.07.2009, 10:13

da anfi jetzt in der ausbildung ist, wird sie wohl kaum die brago noch kennen ;-)
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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gkutes

#8

14.07.2009, 10:14

ich glaube kaum, dass Anfi die BRAGO kennt ;)
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#9

14.07.2009, 10:27

Das war ein allgemeiner ergänzender Hinweis, keine Unterstellung. 8)
~ Grüßle ~
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