Gestern war meine ZP! Und es kam nichts mit Geschäftsfähigkeit dran
Kann mir jemand sagen, was das Ausgangsformat von Din-A ist? ^^
(Jemand neben einer Mitschülerin hat "Baum" geschrieben *g*)
Sammelthread Zwischenprüfung 2009 :!:
A0! Hatte auch meine ZP. War aber meiner Meinung nach nicht die einfachste!!!! Wir haben Prokura noch gar nicht drangenommen und prompt kommen vier Fragen dazu. Sind unheimlich viele Punkte hergeschenkt und in Recht habe ich mich durch den Schönfelder in Sachen vertretbare und nicht vertretbare Sachen irritieren lassen. Ich hatte den richtigen Gedanken, hab es aber dann dummerweise falsch aufs Blatt gebracht wegs dem Gesetz.....Wie liefs bei dir?
LG
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@ missy91: das mit prokura hab ich verwechselt mit der handlungsvollmacht *aufshirnschlag* - kann irgendwie gar nicht einschätzen, wie die prüfung ausfallen wird. wann bekommt ihr die ergebnisse? bei uns dauert es bis mitte dezember!
@AnFi: ja - mir erschien das HGB für die ZP unnötig, hätte mir auch nicht weitergeholfen.
@AnFi: ja - mir erschien das HGB für die ZP unnötig, hätte mir auch nicht weitergeholfen.
hey Ihr Lieben,
ich habe morgen meine ZP und bin gerade mal wieder auf recht viele Fragen gestoßen wo mir meine Lehrer was anderes sagen als meine lieben Chefs und ich nun total verwirrt bin...
also es geht um die anrechnung von gebühren.
der fall is folgender... anwaltliches aufforderungsschreiben, mhanbescheid, vollstreckungsbescheid abrechnen.
erstmal ist es ja ganz normal die 2300 VV RVG + Post u. Tele + Steuer (bis dahin waren sich auch noch alle einig.
dann die 1,0 Verfahrensgebühr nach 3305 VV RVG, die Anrechnung von -0,65, dann 0,5 nach Nr. 3308 VV RVG und die Auslagen.
so mein problem ist jetzt das ich nicht weiß ob ich die Anrechnung für die Brechnung von der Post- und Telekommunikationspauschale und Steuern mitrechne oder nicht.
Meine Lehrerin hat einfach die 3305 und 3308 zusammengerechnet und dann die daraus die 19% Umsatzsteuer errechnet.
Ich (und meine Chefs) bin allerdings der Meinung das ich bevor ich die Auslagen ausrechne die durch die Anrechnung abzuziehende Gebühr runterrechnen muss...ansonsten würde man ja voll Steuern zahlen obwohl eine Anrechnung stattgefunden hat...oder täusche ich mich da???
Ich hoffe mal das mir hier einer helfen kann =)
ich habe morgen meine ZP und bin gerade mal wieder auf recht viele Fragen gestoßen wo mir meine Lehrer was anderes sagen als meine lieben Chefs und ich nun total verwirrt bin...
also es geht um die anrechnung von gebühren.
der fall is folgender... anwaltliches aufforderungsschreiben, mhanbescheid, vollstreckungsbescheid abrechnen.
erstmal ist es ja ganz normal die 2300 VV RVG + Post u. Tele + Steuer (bis dahin waren sich auch noch alle einig.
dann die 1,0 Verfahrensgebühr nach 3305 VV RVG, die Anrechnung von -0,65, dann 0,5 nach Nr. 3308 VV RVG und die Auslagen.
so mein problem ist jetzt das ich nicht weiß ob ich die Anrechnung für die Brechnung von der Post- und Telekommunikationspauschale und Steuern mitrechne oder nicht.
Meine Lehrerin hat einfach die 3305 und 3308 zusammengerechnet und dann die daraus die 19% Umsatzsteuer errechnet.
Ich (und meine Chefs) bin allerdings der Meinung das ich bevor ich die Auslagen ausrechne die durch die Anrechnung abzuziehende Gebühr runterrechnen muss...ansonsten würde man ja voll Steuern zahlen obwohl eine Anrechnung stattgefunden hat...oder täusche ich mich da???
Ich hoffe mal das mir hier einer helfen kann =)
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Hallo Jenny,
also, wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, möchtest du wissen, ob du die Auslagenpauschale auf Grundlage der reduzierten Verfahrensgebühr berechnest oder aus der ursprünglich entstandenen.
Für die Berechnung der Auslagenpauschale gehst du von der ursprünglich entstandenen Verfahrensgebühr aus. Ein Beispiel:
Wert: 350,00 EUR
außergerichtlich:
1,3 Geschäftsgebühr 58,50 €
P&T 11,70 €
Zwischensumme 70,20 €
Ust 13,34 €
Summe 83,54 €
Mahnverfahren:
1,0 Verfahrensgebühr 45,00 €
abzgl. 0,65 Verfahrensgebühr - 29,25 €
0,5 Verfahrensgebühr 22,50 €
Zwischensumme 38,25 €
P&T 13,50 € (berechnet: 20 % von 67,50 €)
Zwischensumme 51,75 €
Ust 9,83 €
Endsumme 61,58 €
Bei der Umsatzsteuer ist das wieder ein anderes Thema. Hier musst du die Anrechnung berücksichtigen. Oben wird die Ust nur aus der Zwischensumme 51,75 € berechnet, bei der ja die Anrechnung (29,25 € berücksichtigt wurde).
Also, noch mal kurz: Die Post- und Telekommunikationspauschale errechnet sich immer aus den vollen Gebühren! Die Anrechnung bleibt hier außer Betracht.
(Siehe vielleicht auch Gerold Schmidt, 18. Auflage, Nr. 7002, Rn 37)
Hoffe, ich konnte dir helfen und viel Glück bei der ZP!
also, wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, möchtest du wissen, ob du die Auslagenpauschale auf Grundlage der reduzierten Verfahrensgebühr berechnest oder aus der ursprünglich entstandenen.
Für die Berechnung der Auslagenpauschale gehst du von der ursprünglich entstandenen Verfahrensgebühr aus. Ein Beispiel:
Wert: 350,00 EUR
außergerichtlich:
1,3 Geschäftsgebühr 58,50 €
P&T 11,70 €
Zwischensumme 70,20 €
Ust 13,34 €
Summe 83,54 €
Mahnverfahren:
1,0 Verfahrensgebühr 45,00 €
abzgl. 0,65 Verfahrensgebühr - 29,25 €
0,5 Verfahrensgebühr 22,50 €
Zwischensumme 38,25 €
P&T 13,50 € (berechnet: 20 % von 67,50 €)
Zwischensumme 51,75 €
Ust 9,83 €
Endsumme 61,58 €
Bei der Umsatzsteuer ist das wieder ein anderes Thema. Hier musst du die Anrechnung berücksichtigen. Oben wird die Ust nur aus der Zwischensumme 51,75 € berechnet, bei der ja die Anrechnung (29,25 € berücksichtigt wurde).
Also, noch mal kurz: Die Post- und Telekommunikationspauschale errechnet sich immer aus den vollen Gebühren! Die Anrechnung bleibt hier außer Betracht.
(Siehe vielleicht auch Gerold Schmidt, 18. Auflage, Nr. 7002, Rn 37)
Hoffe, ich konnte dir helfen und viel Glück bei der ZP!
Zuletzt geändert von *finchen* am 02.12.2009, 12:38, insgesamt 1-mal geändert.
hey finchen =)
ja vielen danke..also hatten ja beide seiten irgendwie recht
aber eine frage hätte ich da noch... mir wurde gesagt im parteibetrieb sei es nicht möglich einen Mahnbescheid zuzustellen.
kann mir das evtl mal einer erklären wieso das beim mahnbescheid unzulässig ist?
lg =)
ja vielen danke..also hatten ja beide seiten irgendwie recht
aber eine frage hätte ich da noch... mir wurde gesagt im parteibetrieb sei es nicht möglich einen Mahnbescheid zuzustellen.
kann mir das evtl mal einer erklären wieso das beim mahnbescheid unzulässig ist?
lg =)
- Konsumkind
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Die Auslagenpauschale wird immer auf die volle Gebühr genommen, nicht auf die reduzierte Gebühr.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern