Also das Prinzip is ja eigentlich ganz klar nur komme ich schnell bei Textaufgaben durcheinander hehe *g*
Hier mal eine Aufgabe:
Rechtanwalt Fichte wird beauftragt, für Meier ein Aufforderungsschreiben wegen 27.000 € zu fertigen. Sobald die Frist abgelaufen ist und kein Zahlungseingang verzeichnet werden kann, soll Fichte unverzüglich Mahnbescheid gegen Berger beantragen.
Also ich würde hier nun eine 1,3 Geschäftsgebühr nehmen ansonsten nichts ist da mein Gedanke richtig oder irre ich mich da?!?
Dann hätte ich noch eine Aufgabe...
RA A erhebt Klage für seine Mandanten Ruth und Walter Weber wegen 229.000,00€. Der Gütetermin verläuft erfolglos. Vor der streitigen Verhandlung erhöht RA A die Klage auf 355.000,00€. Im Termin wird streitig verhandelt und ein Beweisbeschluss verkündet. RA A erhöht die Klage nochmals um 70.000,00€. Nach streitiger mündlicher Verhandlung und Durchführung der Beweisaufnahme ergeht ein Urteil. Der Beklagte zahlt an den Kläger 229.000,00€ Wegen der restlichen Beträge wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte legt gegen das Urteil Berufung ein. Nach streitiger mündlicher Verhandlung ergeht ein Urteil, wonach die Berufung zurückgewiesen wird.
Da die Sache grundsätzliche Bedeutung hat, lässt das OLG die Revision zu. Der Beklagte lässt durch beim BGH zugelassene RA Revision einlegen. Nach streitiger Verhandlung ergeht ein Urteil....
Ich weiß das ist jetzt ein wenig viel nur will ich hier in der Aufgabe gerne wissen welche Streitwerte ich nehme....
1. Rechnung
1,3 Verfahrengebühr Nr 3100 VVRVG SW?
0,3 Erhöhung Nr 1000 VVRVG SW?
1,2 terminsgebühr Nr 3104 VVRVG SW?
ansonsten ist mir hier in dieser Rechnug alles klar, zumindest welche Gebühren ich nehmen muss...
danke