Sammelthread Zwischenprüfung 2009 :!:

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Mauzi
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#81

10.11.2009, 09:38

Hallo :)
Ich hab die Zwischenprüfung leider noch nicht hinter mir und bin grad dabei, meine ganzen Schulsachen (Übungsaufgaben und so) nochmal durchzuarbeiten. Jetzt bin ich bei ein zwei Fällen auf Fragen gestoßen... Vielleicht kann mir ja jemand helfen :)

erstmal eine allgemeine Frage:
Darf ein beschränkt Geschäftsfähiger sein Taschengeld ansparen und sich dann etwas teures kaufen, auch wenn die Eltern dagegen sind? Also ist § 110 BGB auch für angesparte Verträge gedacht?

Meine Lehrerin meinte früher, dass das nicht geht, wenn die Eltern dagegen sind, aber in meinem Rechtskundebuch steht, das es auch für angesparte Verträge gilt... das verwirrt mich etwas ...


2. Der 17jährige M wohnt und arbeitet mit Zustimmung seiner Eltern als Autoschlosser in Frankfurt, während seine Eltern in Karlruhe wohnen. M muss sich in Frankfurt ein Zimmer nehmen. Kann er dieses ohne Zustimmung seiner Eltern WECHSELN? quasi ohne Zustimmung ein neues Zimmer mieten?

Ich weiß, sind jetzt nicht die schwersten Fragen, aber wenn die Lehrerin was anderes sagt, als im Buch steht, macht einen das schon nachdenklich...
Ich hoffe mir kann jemand helfen :)
Danke im Voraus

Mauzi
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smile1988
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#82

10.11.2009, 20:43

Also meine meinung zu der ersten Frage:
Ja er kann mit den angesparten auch etwas teureres taufen, es muss nur sein taschengeld sein, und es darf keine Ratenzahlung vereinbart werden oder sonst wie zu seinem rechtlichen nachteil sein.

Zur Zweiten Frage:
Ja er kann ohne Zustimmung der eltern ein anderes zimmer mieten, da es zur arbeitspaltzerhaltung nötig ist.

Hoffe ich konnte dir etwas helfen und viel glück bei der ZP
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sunshine24
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#83

10.11.2009, 21:09

Also meine meinung zu der ersten Frage:
Ja er kann mit den angesparten auch etwas teureres taufen, es muss nur sein taschengeld sein, und es darf keine Ratenzahlung vereinbart werden oder sonst wie zu seinem rechtlichen nachteil sein.
:zustimm So hatten wir das auch gelernt! Und er brauch keine Zustimmung der Eltern!
Zur Zweiten Frage:
Ja er kann ohne Zustimmung der eltern ein anderes zimmer mieten, da es zur arbeitspaltzerhaltung nötig ist.
Ebenfalls :zustimm Siehe hierzu § 113 BGB
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Olesik21
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#84

13.11.2009, 08:57

zu der ersten Frage,

wenn er z. B. 60,00 € Taschengeld im Monat bekommt und er 3 Monate spart um sich für 180,00 € einen CD-Player ohne Zustimmung seiner Eltern zu kaufen, dann ist es trotz Taschengeld schwebend unwirksam, da der Betrag nicht im Rahmen seines monatlichen Taschengeldes liegt. Wenn er sich jedoch für 40,00 € einen CD-Player kauft dann ist das RG ohne Zustimmung seiner Eltern gültig.

DU musst drauf achten ob der Betrag im Rahmen seines monatlichen Taschengeldes liegt.
maryliebtsterne
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#85

14.11.2009, 16:51

Also sehe ich das richtig:

1. bzgl. § 110 BGB muss der gekaufte Gegenstand den Wert des Taschengelds haben

2. Wenn ein Kind (5-11) einen Hund bekommt, dann ist das RG unwirksam, weil der Hund Kosten nach sich zieht?

3. Wenn ein beschränkt Geschäftsfähiger:Hans (17) spart und kauft sich vom Ausbildungsgehalt - monatl. 500euro- einen Pc für 1500euro - müssen die Eltern trotzdem ihre Zustimmung geben, obwohl es ja das selbstverdiente Geld ist?!

4. Ein beschränkt Geschäftsfähiger: Melanie (16) kauft sich vom Ausbildungsgehalt (400euro)einen Mantel für 50 euro- das wäre dann i. O. weil es im Rahmen liegt?
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Konsumkind
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#86

14.11.2009, 18:22

maryliebtsterne hat geschrieben:Kind (5-11)
Hö? Das versteh ich grad nicht. Wie kommst du auf diese Zahlen bzw. diese Alter?
Azubienchen
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#87

15.11.2009, 14:02

Hallo,

ich denke gerade über diese Aufgabe nach:

Sortieren Sie die folgenden Mandantennamen alphabetisch durch Nummerierung
in den Kästchen:
Kahn, Monika, Dr.
Mayer, W.
Schymik, Martin
Wyschora, Stefan
Sandfort, Hans-Georg
Mayer, Wolfgang
Wystmann, Irina
Schnösel, Bernhard
Kahn-Klein, Manfred
Schnotter, Bernhard, Graf von


In der Kanzlei ordnen wir die Namen, egal ob Dr., van.., von.. immer nach dem darauf folgenden Namen ein. Z. B. wie Dr. Müller. Und jetzt frage ich mich bei dem letzten Namen ob man nach Graf oder Schnotter einordnet? Ich hätte nach Schnotter eingeordnet, oder ist das falsch? Bitte um schnelle Antwort, Danke :oops:
maryliebtsterne
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#88

15.11.2009, 16:35

Miss Cyanide hat geschrieben:
maryliebtsterne hat geschrieben:Kind (5-11)
Hö? Das versteh ich grad nicht. Wie kommst du auf diese Zahlen bzw. diese Alter?
Alter ist egal! Einmal im Fall, dass der Beschenkte geschäftsunfähig und einmal, dass der Beschenkte beschränkt geschäftsfähig ist!!

@Azubienchen:

Hätte Dr. Kahn unter K und Graf von Schnotter unter S einsortiert!
Hab meine ZP noch vor mir und morgen einen Vorbereitungskurs zum Thema BüroOrga - vielleicht kommt sowas ja dran, dann sag ich es Dir!
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Konsumkind
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#89

15.11.2009, 21:51

maryliebtsterne hat geschrieben:
Miss Cyanide hat geschrieben:
maryliebtsterne hat geschrieben:Kind (5-11)
Hö? Das versteh ich grad nicht. Wie kommst du auf diese Zahlen bzw. diese Alter?
Alter ist egal! Einmal im Fall, dass der Beschenkte geschäftsunfähig und einmal, dass der Beschenkte beschränkt geschäftsfähig ist!!
Das weiß ich ja, aber mich hat es trotzdem total irritert, wie sie auf diese Zahlen kommt. ;) Bzw. würde mich das sehr interessieren.^^
Olesik21
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#90

27.11.2009, 16:00

@ maryliebtsterne:
Ist zwar bisschen spät aber ich versuch dir zu helfen

Punkt 1 siehst du richtig:P
geschäftsunfähige (unter 7) können keine eigenen WE abgeben und sie dürfen auch keine Gechenke annehmen, da für die Annahme eines Geschenkes eine WE benötigt wird. Nur die gesetzlichen Vertreter dürfen für sie handeln.

beschränkt geschäftsfähige ( ab 7-17 J) dürfen jedoch Geschenke annehmen die nur rechtliche Vorteile mit sich bringen (also Nachteile dürfen nicht entstehen) aber da ein Hund kosten mit sich trägt wie du schon gesagt hast ist das RG schwebend unwirksam bis zur eventuellen Zustimmung der Eltern

zu Punkt 3 hast du recht. Er braucht die Zustimmung seiner Eltern, bis dahin ist das RG schwebend unwirksam

un zu 4) Dafür benötigt sie die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter weil
Wenn sie angenommen jetzt 100 € Taschengeld bekommen würde dürfte sie sich den Mandel für 50 € (da im Rahmen des monatlichen Taschengeldes)ohne Zustimmung kaufen da die Eltern ihr die Zuverfügungstellung von anfang an erlaubt haben.
Aber wenn sie sich das von ihrem Ausbildungsgeld kauft braucht sie die Zustimmung der Eltern sonst ist das RG schwebend unwirksam (frag nicht wieso aber das ist halt so:P)
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