Dann hätte ich noch eine Aufgabe...
RA A erhebt Klage für seine Mandanten Ruth und Walter Weber wegen 229.000,00€. Der Gütetermin verläuft erfolglos. Vor der streitigen Verhandlung erhöht RA A die Klage auf 355.000,00€. Im Termin wird streitig verhandelt und ein Beweisbeschluss verkündet. RA A erhöht die Klage nochmals um 70.000,00€. Nach streitiger mündlicher Verhandlung und Durchführung der Beweisaufnahme ergeht ein Urteil. Der Beklagte zahlt an den Kläger 229.000,00€ Wegen der restlichen Beträge wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte legt gegen das Urteil Berufung ein. Nach streitiger mündlicher Verhandlung ergeht ein Urteil, wonach die Berufung zurückgewiesen wird.
Da die Sache grundsätzliche Bedeutung hat, lässt das OLG die Revision zu. Der Beklagte lässt durch beim BGH zugelassene RA Revision einlegen. Nach streitiger Verhandlung ergeht ein Urteil....
Ich weiß das ist jetzt ein wenig viel nur will ich hier in der Aufgabe gerne wissen welche Streitwerte ich nehme....
1. Rechnung
1,3 Verfahrengebühr Nr 3100 VVRVG SW?
0,3 Mehrvertreterzuschlag Nr 1008 VVRVG SW?
1,2 terminsgebühr Nr 3104 VVRVG SW?
ansonsten ist mir hier in dieser Rechnug alles klar, zumindest welche Gebühren ich nehmen muss...
danke
Sammelthread Zwischenprüfung 2009 :!:
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Sowas kommt bei Euch in der ZP dran?!Nikolina hat geschrieben:Also das Prinzip is ja eigentlich ganz klar nur komme ich schnell bei Textaufgaben durcheinander hehe *g*
Hier mal eine Aufgabe:
Rechtanwalt Fichte wird beauftragt, für Meier ein Aufforderungsschreiben wegen 27.000 € zu fertigen. Sobald die Frist abgelaufen ist und kein Zahlungseingang verzeichnet werden kann, soll Fichte unverzüglich Mahnbescheid gegen Berger beantragen.
Also ich würde hier nun eine 1,3 Geschäftsgebühr nehmen ansonsten nichts ist da mein Gedanke richtig oder irre ich mich da?!?
Bei uns kommt "nur" BGB-Recht, WL und Sozi, BüroOrga dran
SW: 27.000 Euro (klar!)
Aufforderungsschreiben mit Auftrag zum Mahnverfahren:
0,5 Nr. 3306 VV RVG
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Ui, ich bin wohl ein bisschen spät, Prüfung ist anscheinend schon rum, aber trotzdem will ich noch was zu beitragen.
Da in der Aufgabe nicht steht, dass er auch einen MB beantragt hat, sondern nur denn Auftrag hat, wenn, würde ich auch nur die 1,3 GG abrechnen!Also ich würde hier nun eine 1,3 Geschäftsgebühr nehmen ansonsten nichts ist da mein Gedanke richtig oder irre ich mich da?!?
Ähm, sehe ich nicht so. Bei der Nr. 3306 befindet man sich schon im Mahnverfahren bzw. hat man z. B. den Mahnbescheid schon gefertigt, aber noch nicht bei Gericht eingereicht. Dann entsteht diese Gebühr. Für ein Aufforderungsschreiben bekommt man eine GG ...Aufforderungsschreiben mit Auftrag zum Mahnverfahren:
0,5 Nr. 3306 VV RVG
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Die VG fällt immer aus dem höchsten anhängigen Wert an, also hier 425.000,00 €. Erhöhungsgebühr dementsprechend auch.Ich weiß das ist jetzt ein wenig viel nur will ich hier in der Aufgabe gerne wissen welche Streitwerte ich nehme....
TG ebenfalls aus dem vollen Streitwert!
Und laut der Aufgabenstellung müsstest du auch noch die Rechnungen für die 2. und 3. Instanz machen.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Und wie war die Prüfung?
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Hey, danke dir
Die Prüfung war eigentlich ganz einfach... Jetzt sind wir auf die Ergebnisse gespannt ^^
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...und weil es ein Aufforderungsschreiben mit Auftrag zum MB ist ist es die Nr. 3306 - geradeeben in der BS in idetischem Fall so gemacht!sunshine24 hat geschrieben: Ähm, sehe ich nicht so. Bei der Nr. 3306 befindet man sich schon im Mahnverfahren bzw. hat man z. B. den Mahnbescheid schon gefertigt, aber noch nicht bei Gericht eingereicht. Dann entsteht diese Gebühr. Für ein Aufforderungsschreiben bekommt man eine GG ...
@Nikolina: *daumendrück*
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ohh nee, ich habe morgen meine Zwischenprüfung, ich dreh noch durch
Ich frage mich eigentlich nur noch, was für Fragen in Richtung Büroorganisation drankommen... Bei dem Rest bin ich guter Dinge, so schwer soll die Prüfung ja auch nicht sein.
Ich frage mich eigentlich nur noch, was für Fragen in Richtung Büroorganisation drankommen... Bei dem Rest bin ich guter Dinge, so schwer soll die Prüfung ja auch nicht sein.