Hallo an alle,
ich bin im ersten Lehrjahr und soll mich mal daran herantasten, eine Rechnung zu entwerfen, über eine Streitigkeit, die vor dem Sozialgericht ablief. Ich nehme zwar immer mein RVG für Anfänger zu Rat, allerdings verstehe ich nicht, wann ich den Gegenstandswert oder die Betragsrahmengebühren verwenden soll.
Kann mir das bitte jemand erklären?
Das Problem mit den Gerichtskosten
- Fräulein Schnürschuh
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Das ist ja von Nr. zu Nr. unterschiedlich.
Wenn Du eine Angelegenheit hast und du rechnest nach einer Nr. ab und dahinter steht z.B. 1,5 oder 1,2 usw. dann mußt du den Gegenstandswert nehmen.
Hast du eine Angelegenheit und du schaust bei der entsprechenden Nr. (Beispiel: 3336 VV RVG) stehen die Beitragsrahmen dahinter 30,00 EUR bis 320,00 EUR.
Wenn Du eine Angelegenheit hast und du rechnest nach einer Nr. ab und dahinter steht z.B. 1,5 oder 1,2 usw. dann mußt du den Gegenstandswert nehmen.
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Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
- Fräulein Schnürschuh
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Im RVG steht, dass es entscheidend ist, ob das Gerichtskostengesetz für das Verfahren anwendbar ist oder nicht. Und demnach entscheidet sich, ob der Gegenstandswert oder die Betragsrahmengebühren verwendet werden. Aber woher weiß ich, wann das Gerichtskostengesetz anwendbar ist oder nicht?
Ja, die Überschrift ist falsch!!! Deine Frage bezieht sich nicht auf Gerichtskosten, nur weil im RVG für Anfänger steht: "... ob das Gerichtskostengesetz ... Anwendung findet..."
Wenn Du im RVG für Anfänger weiterliest, steht dann mit Stichpunkten drin, wann die Sache gerichtskostenfrei ist. In der 12. Aufl. findest Du das ab Nr. 1982. Wenn irgendwer davon Beteiligter ist, nimmst Du die Beitragsrahmengebühren - wenn nicht, rechnest Du nach GW ab!
Wenn Du im RVG für Anfänger weiterliest, steht dann mit Stichpunkten drin, wann die Sache gerichtskostenfrei ist. In der 12. Aufl. findest Du das ab Nr. 1982. Wenn irgendwer davon Beteiligter ist, nimmst Du die Beitragsrahmengebühren - wenn nicht, rechnest Du nach GW ab!
Liebe Grüße,
romex
![Bild](http://s17.rimg.info/39af475fa57c0666d5abfdf954d9da0e.gif)
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Nach dem GKG wird bei ZPO-Verfahren abgerechnet. Bei FGG-Verfahren wird nach der KostO abgerechnet.
wo steht denn das? mit welcher Aufl. arbeitest du?Im RVG steht, dass es entscheidend ist, ob das Gerichtskostengesetz für das Verfahren anwendbar ist oder nicht
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Jetzt bin ich aber mehr als verwirrt:
Ich dachte sie hat die überschrift falsch und meint die Gebühren....
und bin auch genauso verwirrt wie gkutes....
Ich dachte sie hat die überschrift falsch und meint die Gebühren....
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Das steht u.a. in der von mir zitierten 12. Auflage auch so drin... Es geht ja auch um die Anwaltsgebühren - und eben um die Frage, ob nach SW oder ob Beitragsrahmengebühren abgerechnet werden muss. Das richtet sich danach, ob die Angelegenheit nach dem Gerichtskostengesetz Anwendung findet oder nicht...
Liebe Grüße,
romex
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ich wollte nicht damit sagen, dass diese Aussage so falsch ist
ich hatte irgendwie "Sozial" überlesen und konnte mit der Frage halt nicht recht was anfangen. Aber im RVG für Anfänger (stelle von romex) ist das ja eigentlich ziemlich gut erklärt (finde ich)
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)