Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ich: Kläger
Gegenseite: Beklagte
Mahnverfahren, anschließendes streitiges Verfahren, Versäunisurteil ergangen gegen den Beklagten. Beklagter hat Einspruch eingelegt. Es ist bisher kein Termin entstanden. Einspruch wurde NACH UNSEREM SCHRIFTSATZ zurückgenommen. Beschluss ergangen, dass VU rechtskräftig und vollstreckbar ist und die Beklagte die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.
Was kann ich für das EINSPRUCHSVERFAHREN als Kläger abrechnen, ACHTUNG wir haben NICHT den Einspruch eingelegt?????
WO STEHT DAS IM RVG ?????
DANKE DANKE für Eure Hilfe !!!!!!!
Liebe Grüße
ClaudiWitten
Kostenfestsetzung bei Einspruch gegen VU vom Gegner
- claudiwitten
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also für einspruch direkt gibt es nichts extra. Für das Verfahren kannst du halt 1,3 VG abrechnen (wenn ihr anträge gestellt habt)
- lady_lydili
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erging das vu im schriftlichen vorverfahren?
für den einspruchs gibts, wie gkutes schon sagte, nichts extra.
für den einspruchs gibts, wie gkutes schon sagte, nichts extra.
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...
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- claudiwitten
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Ja schriftliches Vorverfahren war angeordnet.
Danke für Eure Hilfe, wisst Ihr denn auch, wo man etwas ähnliches im RVG findet?
DANKE DANKE
Danke für Eure Hilfe, wisst Ihr denn auch, wo man etwas ähnliches im RVG findet?
DANKE DANKE
- lady_lydili
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hm? was ähnliches?
verdient hast du ne 3100 und ne 3105 verdient....
verdient hast du ne 3100 und ne 3105 verdient....
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...
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höm????wo man etwas ähnliches im RVG findet
lt 700 zpo geht das verfahren nach einspruch ins streitige Verf. über. Und da verdient man die Gebühren ausm dritten Teil des RVG